
Es muss nicht immer der erste Bildungsweg sein: Wer das Abi später im Leben nachholen möchte, kann beispielsweise neben dem Beruf ein Abendgymnasium besuchen. Oder etwa drei Jahre lang ein Kolleg in Vollzeit. Darauf weist das Portal „Abi.de“ hin.
Für die Finanzierung des Lebensunterhalts gibt es dann verschiedene Optionen. Wer ein Kolleg besucht, kann etwa elternunabhängiges Schüler-Bafög in Anspruch nehmen, das nicht zurückgezahlt werden muss. Möglich ist das, wenn man bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Besucht man hingegen ein Abendgymnasium, kann man zunächst nebenbei arbeiten. Elternunabhängiges Schüler-Bafög ist dann in der Regel für die letzten drei Semester eine Option. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der eigenen finanziellen Situation ab- und davon, ob man zum Beispiel noch bei den Eltern wohnt. Einkommen von bis zu 520 Euro aus Nebentätigkeiten werden nicht auf das Bafög angerechnet.
Ein Tipp von „Abi.de“: bei den Abendgymnasien und Kollegs nachfragen, ob etwa Fördervereine bestimmte Gruppen finanziell unterstützen. Unter Umständen übernehmen auch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Kosten als Fort- und Weiterbildung.
Auch Externenprüfung möglich
Der Weg über das Abendgymnasium oder ein Kolleg ist nicht der passende? Auch über berufliche Bildungsgänge ist es möglich, die Hochschulreife zu erwerben: je nach Bundesland an Fachoberschulen, Berufsoberschulen oder Beruflichen Gymnasien etwa.
Alternativ dazu kann man sich auch im Selbststudium oder in speziellen Vorbereitungslehrgängen auf die sogenannte Nichtschülerbeziehungsweise Externenprüfung vorbereiten und diese dann ablegen. In manchen Bundesländern ist es auch möglich, die Allgemeine Hochschulreife über eine sogenannte Begabtenprüfung zu erwerben.
Am besten informiert man sich im Vorfeld über die jeweils geltenden Bestimmungen in dem Bundesland, in dem man das Abitur nachholen möchte. Einen Überblick zu entsprechenden Informationsangeboten findet sich etwa auf der Webseite „bildungsserver.de“. dpa
Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungen sind zentrale Bausteine der Berufsorientierung. Pädagogische Arrangements mit unterschiedlichen Verfahren geben Jugendlichen Gelegenheiten, sich mit Anforderungen auseinander zu setzen, ihre vorhandenen Kompetenzen selbst festzustellen und geschulten Beobachtern zu zeigen. (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung)
Wenn Azubis abtauchen
Früher hieß es: „Ich geh' nur schnell Zigaretten holen.“ Heute wartet man vergeblich auf Mails und nennt ein Abtauchen ohne Vorwarnung Ghosting. Damit haben immer öfters auch Ausbilder zu kämpfen.
Ghosting: Dieser Begriff dürfte vielen vor allem rund ums Online-Dating ein Begriff sein. Doch das Verhalten - ohne Vorwarnung abtauchen und sich nicht mehr melden - zeige sich inzwischen auch immer häufiger, wenn es um die Besetzung von Azubistellen geht: Bewerber tauchten nicht mehr auf- und seien nicht erreichbar. Das berichtet das Magazin „Position“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer Ende vergangenen Jahres.
Was steckt dahinter? Auf psychologischer Ebene könne Ghosting eine Schutzstrategie sein. „Wenn man sich als Bewerber anders entscheidet und einem Unternehmen eine Absage gibt, will es vielleicht zumindest wissen, warum“, erklärt Jessica Di Bella, psychologische Beraterin und Dozentin für BWL, Innovation und Change, in dem Bericht. Wer ghostet, möchte sich vielleicht nicht der Firma erklären.
Oft seien die Menschen, die ghosten, auch privat konfliktscheu und wollten andere nicht vor den Kopf stoßen. Fahrlässiges Ghosting könne ebenso ein Grund fürs Schweigen sein, etwa wenn eine Mail untergeht. „Dann kann man mit einer zweiten Mail noch einmal nachfragen“, rät Di Bella in Richtung der Firmen.
Probearbeiten gegen Ghosting Erhalten Unternehmen auch darauf keine Antwort, müsse man das allerdings als klares Nein verstehen. Nun nachzuhaken sei eher kontraproduktiv. Schließlich wolle man der psychologischen Beraterin zufolge niemanden haben, der nicht besonders zuverlässig erscheint und auch nicht wirklich überzeugt von der Stelle ist.
Ist man als Personalerin von Bewerber-Ghosting oder Ausbilder betroffen, empfehlen Experten folgende Tipps: Erstens einmal die eigene Kommunikation auf den Prüfstand stellen. Gibt es vielleicht jemanden, der noch auf die eigene Antwort wartet? Außerdem das Ghosting nicht persönlich nehmen und bloß nicht anrufen. Junge Menschen fühlten sich demnach von unangekündigten Anrufen schnell belästigt. Vor allem, wenn sie die Nummer nicht kennen. Der Rat: Schreiben Sie besser eine Mail.
Und um das Ghosting-Risiko zu verringern, könne Probearbeiten sinnvoll sein: Bewerber probieren so frühzeitig aus, ob die Ausbildung und das Unternehmen zu ihnen passen. Auch ältere Azubis kann man in die Kommunikation einbinden. Schließlich hätten Gleichaltrige untereinander oft einen besseren Kontakt. dpa/tmn
