Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden (§§ 10, 11 Berufsbildungsgesetz). Er wird von Azubi und Ausbildenden unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern – in der Regel den Eltern – unterschrieben werden. Betrieb und Azubi bekommen je ein Exemplar. Der Ausbildungsvertrag muss folgende Punkte enthalten:- sachliche und zeitliche Gliederung, sowie Ziel der Berufsausbildung- Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll- Beginn und Dauer der Berufsausbildung- Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit- Dauer der Probezeit- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung- Dauer des Urlaubs.
Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Tipp: Vertrag vor der Unterzeichnung gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen. Und darauf achten, dass dem Vertrag der betriebliche Ausbildungsplan mit angehängt wird. tmn
Schon gewusst?
Schlechte Qualität der Ausbildung?
Die Ausbildenden haben die Pflicht die Auszubildenden entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv auszubilden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach § 102Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Tipp: Wer nicht richtig ausgebildet wird, sollte sich unbedingt wehren, da sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Voraussetzung: die eigenen Rechte zu kennen. QUELLE: DGB-JUGEND
