Mehr Licht und mehr Platz im Haus: Wer träumt nicht davon? Das geht, sogar ganz ohne Umzug. Ein zusätzlicher Giebel kann ein Haus deutlich aufwerten – wenn der Ausbau denn genehmigt wird.
In Zeiten, in denen Wohnraum immer knapper und teurer wird, wollen Eigenheimbesitzer den verfügbaren Platz in ihren eigenen vier Wänden möglichst optimal ausschöpfen. Da kann ein nachträglich eingebauter Giebel im Dachgeschoss zusätzliche Wohnfläche schaffen. Und damit sogar den Wert des ganzen Gebäudes erheblich steigern.
„Dieser weitere Giebel sorgt für mehr natürliches Licht im Dachgeschoss und schafft gleichzeitig mehr Nutzfläche. Dies sind alles Faktoren, die sich auch bei einem späteren Verkauf des Hauses auszahlen“, sagt Philip Witte vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks in Köln. „Man spricht hier von der individuellen Nachverdichtung.


Auch die Innenarchitektin Birgit Schwarzkopf rät, das Wohnpotenzial von Speichern und Dachgeschossen stärker zu nutzen. „Gerade in dicht besiedelten Gegenden wie den Innenstädten oder in vielen Eigenheim-Siedlungen ist der Dachausbau oft die einzige Möglichkeit, nachträglich weiteren Wohnraum zu schaffen“, sagt sie. Und fügt an: „Mir tut es immer weh, wenn ich sehe, wie viel Potenzial dort ungenutzt bleibt.“
Schwarzkopf verweist aber auch auf die baurechtlichen Vorgaben. „Man darf ein Dachgeschoss nur zu Wohnzwecken nutzen, wenn es auch Aufenthaltsqualität bietet.“ Dafür muss mindestens die Hälfte der Grundfläche eine Höhe von 2,20 Meter haben. „Das kann man mit einem zusätzlichen Giebel oder einer Gaube erreichen.“
Flachdächer sind für zusätzliche Giebel ungeeignet, bei Satteldächern sind sie jedoch in den meisten Fällen eine interessante Option. Besonders, wenn sie klug positioniert werden: Im Idealfall liegen die zusätzliche Gaube oder der Giebel nach Süden und das Dachflächenfenster gen Norden.

Doch ehe die Handwerker loslegen können, sind zunächst die Bauämter gefordert. Der nachträgliche Einbau eines Giebels muss in der Regel genehmigt werden. Denn der Ausbau kann die Abstandsflächen zu den Nachbargebäuden beeinträchtigen. „Auch prüft das Bauamt, ob diese Veränderung optisch zur Umgebungsbebauung passt und dem geltenden Bebauungsplan entspricht“, sagt Hans Schröder vom Verband Privater Bauherren. Für den Bauantrag muss der Bauherr daher auf einen Architekten oder Bauingenieur zurückgreifen.
Und noch ein Faktor muss bei der Planung berücksichtigt werden, betont Schröder: „Das Dach muss den zusätzlichen Giebel auch tragen können. Das muss von einem Statiker geprüft werden.“ Hier profitieren Bauherren vom technischen Fortschritt, sagt Schwarzkopf: „Viele Werkstoffe für den Dachausbau sind inzwischen so leicht und kompakt, dass sie den Dachboden nicht erheblich zusätzlich belasten.“
ZIMMERER PASST DACHSTUHL AN
Wenn der Bauantrag genehmigt ist, kann es losgehen: Das Dach wird an der für den Giebel vorgesehenen Seite abgedeckt, anschließend passen die Zimmerer den vorhandenen Dachstuhl dem neuen Giebel an. An dieser Stelle zeigen sich gern unangenehme Überraschungen wie feuchte oder faule Stellen im Holz, die bei dieser Gelegenheit beseitigt und repariert werden können. So wird gleichzeitig die Lebensdauer des gesamten Dachs verlängert.
Anschließend wird der neue Dachgiebel eingesetzt, gedämmt und das Dach wieder gedeckt. „Hierbei ist es wichtig, dass die Wärmedichtung stimmt und keine Feuchtigkeit am neuen Giebel eindringt“, warnt Schröder. Die Grundkosten für dem nachträglichen Giebeleinbau setzt Dachdecker-Experte Witte zwischen 10000 und 20 000 Euro an. MARKUS PETERS
Rechnung vom Handwerker absetzen
Eigentümer oder Mieter können das Finanzamt an Ausgaben für Handwerker beteiligen. Grundsätzlich werden 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen von bis zu 6000 Euro jährlich anerkannt. Das gilt für Reparaturen an der Immobilie selbst oder an Haushaltsgegenständen aber auch für Renovierungsarbeiten.
Wichtig zu beachten: Begünstigt sind nur Arbeiten, die im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt wurden. Insbesondere bei Reparaturen von Haushaltsgegenständen oder einzelnen Teilen, wie Fenstern oder Türen, kommt es vor, dass einige Arbeiten nur in der Werkstatt erledigt werden konnten.
AUFGESCHLÜSSELTE RECHNUNG
Dabei gilt: Auch solche Handwerkerrechnungen sind in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich begünstigt. Dies gilt jedoch nur für den Teil der Arbeitsleistung, der im privaten Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen erbracht wurde. Die Leistungen in der Werkstatt erkennt das Finanzamt also nicht an. „Für die Steuerpflichtigen heißt das, dass sie die Handwerker bitten müssen, die Arbeitsleistung in der Rechnung nach Werkstattlohn und Vor-Ort-Lohn aufzuteilen“, rät Bauer.
Wichtig: Ein Ansatz als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung ist ausgeschlossen, wenn die Reparatur auf einem Schadensereignis beruhte und die Versicherung bezahlt. tmn