Viele Menschen mit einer Gehbehinderung brauchen über kurz oder lang als Hilfsmittel einen Treppenlift. Doch Preise und Leistungen der Anbieter variieren teils erheblich.
Je nach Aufwand – etwa Treppenverlauf und -länge – ist beim Einbau eines Treppenliftes nach Angaben der Verbraucherzentrale mit Kosten zwischen 3500 und 15000 Euro zu rechnen. Wer pflegebedürftig mit Pflegegrad eins bis fünf ist, bekommt von der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Auch einige private Pflegeergänzungsversicherungen leisten hierfür. Fördermittel zum Einbau eines Treppenliftes stellt aber auch der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit, entweder mit einem zinsgünstigen Kredit zum altersgerechten Umbau oder einem Investitionszuschuss zur Barriere-Reduzierung. Allerdings sind die Leistungen in der Regel nicht mit denen der Pflegekasse kombinierbar.
Weitere, regionale Förderprogramme gibt es vereinzelt von den Ländern, Städten und Gemeinden, die über das zuständige Landratsamt oder Bürgerbüro abgerufen werden können. Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich beraten lassen und verschiedene Angebote per Kostenvoranschlag einholen sowie die Preise vergleichen. Dazu gehört, auch schon an die Wartung des Gerätes zu denken. Einige Anbieter erledigen diese kostenlos. Allerdings sollte abgeklärt werden, ob auch der Arbeitslohn von Wartung und Reparatur inbegriffen ist.
Verbraucherschützer warnen vor überstürzten Entscheidungen: beim ersten Besuch des Vertreters besser nicht gleich unterschreiben. Und: Es ist immer gut, wenn die Familie oder Freunde beim Termin anwesend sind. pm