GestellRichtige HöheFür ältere Menschen muss ein Bett hoch genug sein – ansonsten kosten Aufstehen und Hinlegen zu viel Kraft. Wenn man auf der Bettkante sitzt, sollten die Vorderfüße den Boden leicht berühren, der Winkel der Knie sollte etwas größer als 90 Grad sein. Dafür braucht es nicht unbedingt ein neues Bett - oft lassen sich die Bettfüße austauschen oder Sockel nachrüsten.
Lattenrost
Verstellbar
Füße hochlegen gegen Rückenschmerzen, den Oberkörper hochlegen bei Erkältungen: Das klappt am besten mit einem motorisch verstellbaren Lattenrost. Der lässt sich häufig einzeln nachkaufen, ohne das ganze Bett auszutauschen. Zusätzlicher Vorteil: Der Lakenwechsel ist damit deutlich einfacher.
Bettzeug
Je nach Vorliebe

Kissen und Decke darf jeder nach seinen Vorlieben wählen. Schmale Kissen sind in der Regel aber besser für Nacken und Rücken als quadratische. Von Daunenkissen raten Experten den Angaben nach eher ab, weil die Stützkraft zu niedrig ist. Gänse- oder Entenfedern sind das bessere Füllmaterial.
Matratze
Nicht zu alt!
Sie sollte deutlich jünger sein als ihr Besitzer. Alle acht bis zehn Jahre lohnt sich ein Wechsel – bei schlechtem Geruch auch schon früher. Moderne Modelle bilden in der Regel keine Kuhlen mehr, regelmäßiges Wenden ist daher nicht nötig. Ein Schonbezug schützt die Schlafunterlage vor Nässe und Dreck.
Vater Staat zahlt mit
Steuertipp: Finanzamt an Krankheitskosten beteiligen
Krankheitskosten können sich steuerlich bezahlt machen. Denn die Ausgaben gelten als außergewöhnlichen Belastungen und mindern ab einer bestimmten Höhe die Steuerlast, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.
Anerkannt werden vom Finanzamt zum Beispiel die Ausgaben für Brille, Zahnersatz, Physiotherapie sowie Zuzahlungen zu Heilmitteln und Medikamenten. Auch medizinische Masken, die wegen der Corona-Pandemie für den privaten Gebrauch gekauft wurden, können im Prinzip geltend gemacht werden.
INDIVIDUELLE BELASTUNG BEACHTEN
Wichtig zu beachten: Das Finanzamt erkennt die außergewöhnlichen Belastungen nur dann an, wenn die individuelle Belastungsgrenze, das heißt die sogenannte zumutbare Belastung, überschritten ist. Diese Zumutbarkeitsgrenze richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte sowie der Anzahl der Kinder und wird in drei Stufen durch einen individuellen Prozentsatz ermittelt.
AUSGABEN SELBER OPTIMIEREN
Ein Beispiel: Ein Beschäftigter ohne Kinder mit einem Einkommen von 30 000 Euro muss 1646 Euro selbst tragen. Jeder Cent, der über dieser Grenze ausgegeben wird, mindert die Steuerlast.
Wer also in diesem Jahr schon größere Krankheitskosten hatte, sollte prüfen, ob er Aufwendungen des Folgejahres vorziehen kann. Wer 2021 noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen hatte, kann Aufwendungen auch auf das nächste Jahr verlagern. dpa