Anzeige
Die Zukunft der Kitas

Gut betreut: Beim Personalschlüssel stehen die baden-württembergischen Kitas vergleichsweise gut da. FOTO: HIGHWAYSTARZ - STOCK.ADOBE.COM

Die Zukunft der Kitas

Karriere

Im Südwesten fehlen viele Kita-Plätze – den Rechtsanspruch kann das Land einer Studie zufolge nach wie vor nicht erfüllen. Deutlich besser sieht es beim Personalschlüssel in den Kitas aus.

Baden-Württemberg hat auch weiterhin keine Aussicht, den Bedarf an Kita-Plätzen trotz eines massiven Ausbaus in den vergangenen Jahren zu decken. Damit unterläuft das Land in vielen Teilen des Südwestens den Rechtsanspruch der Eltern auf eine Betreuung. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung fehlen zwischen Mannheim und dem Bodensee fast 60 000 Kita-Plätze. Seit 2013 gibt es allerdings einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Seither muss eigentlich jedem Kind ab dem ersten Lebensjahr ein entsprechender Platz zur Verfügung gestellt werden.

Besonders groß ist die Lücke der Studie zufolge im U3-Bereich. Die Quote der Kinder unter drei Jahren, die in einer Kita betreut werden, liegt bei fast 30 Prozent. 45 Prozent der Eltern wünschten sich aber eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind in dieser Altersgruppe. Bei den über Dreijährigen gehen 93 Prozent der Kinder in einen Kindergarten, allerdings geben 96 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf an.

Gute Nachrichten dagegen beim Thema Personalschlüssel. In keinem anderen Bundesland ist laut Bertelsmann-Stiftung das Verhältnis von Fachkraft zu Kindern besser als im Südwesten: In Krippengruppen ist eine Fachkraft rechnerisch für 2,9 Kinder zuständig. In Kindergartengruppen kommen auf eine Fachkraft 6,4 Kinder. Auch hier ist Baden-Württemberg bundesweit Spitze und liegt noch unter dem von der Stiftung empfohlenen Personalschlüssel von 1 zu 7,5.

Mehr Flexibilität erhofft

Die Träger von Kindertagesstätten in Baden-Württemberg können künftig selbst entscheiden, befristet Personalvorgaben zu lockern - also die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher pro Gruppe zu senken. Einem entsprechenden Gesetzentwurf stimmte der Landtag Ende November mit den Stimmen von Grünen, CDU und FDP mehrheitlich zu. SPD und AfD stimmten dagegen. Damit wird ein sogenannter „Erprobungsparagraf“ eingeführt, der es Kita-Trägern erlaubt, vor Ort selbst über mögliche Abweichungen von Vorgaben einer Landesverordnung zu entscheiden.

Das Konzept muss mit den Betroffenen vor Ort abgestimmt werden. Das Landesjugendamt muss den Antrag dann prüfen. Soll das Modell nach der Erprobung weiter fortgesetzt werden, muss zudem die Wirksamkeit nachgewiesen werden.

Das Land erhofft sich von der neuen Regelung, dass damit Kita-Plätze erhalten und geschaffen werden sowie ausreichende Betreuungszeiten angeboten werden können. Die Regelung sei nicht die einzige Lösung für die Probleme im Kita-Bereich, sagte Volker Schebesta, Staatssekretär im Kultusministerium. „Es ist eine der Maßnahmen, die wir ergreifen, um die Balance zu halten zwischen dem Bildungsanspruch der Kinder, dem Bedarf der Eltern auf Betreuungsplätze und der Belastungssituation der Erzieherinnen und Erzieher“, sagte der CDU-Politiker.

Die SPD äußerte scharfe Kritik. Der SPD-Abgeordnete sprach von Qualitäts-Dumping“. Das ist unser Meinung nach ein großer Fehler, der auf dem Rücken der Kinder gemacht wird“, sagte Born. Die FDP begrüßte die Neuerung, forderte aber zugleich weitere Maßnahmen. „Der Erprobungsparagraf allein ist nicht der Heilige Gral zur Lösung aller Probleme im frühkindlichen Bereich“, sagte der FDP-Abgeordnete Dennis Birnstock. dpa