
Ein Stromspeicher kann eine sinnvolle Ergänzung zu einer Photovoltaikanlage sein. Mit einem solchen Speicher lässt sich der Anteil des selbst erzeugten Stroms, der für den eigenen Verbrauch genutzt werden kann, merklich steigern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihrem Faktencheck „Die richtige Speichergröße“ hin.
Der Batteriespeicher kann überschüssigen Strom, der am Tag auf dem Dach erzeugt wurde, aufnehmen. Besteht nachts oder in der Dämmerung mehr Strombedarf als die PV-Anlage liefern kann, lässt sich der auf dem Dach erzeugte Strom durch das Entladen des Speichers zeitversetzt nutzen.
Faustregel für Speicherkapazität
Zu groß sollten Stromspeicher in Privathaushalten aber nicht ausgelegt werden, so die Verbraucherschützer. Demnach kann man sich an folgender Faustregel orientieren: Etwa 1 Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität entspricht je 1000 kWh Haushaltsstromverbrauch. Speicher, die deutlich größer sind, könnten hingegen nur noch schlecht ausgelastet werden und brächten somit kaum Zusatznutzen.
Günstiger als eine größere Speicherkapazität sei immer die Verschiebung des Stromverbrauchs in Zeiten mit ausreichend Solarertrag. Spülmaschine, Waschmaschine und Trockner lassen sich etwa gut per Zeit- oder Fernsteuerung oder mithilfe eines Energiemanagementsystems in den entsprechenden Zeitfenstern nutzen. Der dann selbst verbrauchte Strom sei laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz deutlich günstiger als der in einer Batterie zwischengespeicherte Strom.
Thermische Speicherung beachten
Und was, wenn man eine Wärmepumpe hat? Haushalte, die mit Wärmepumpen heizen, haben zwar einen deutlich höheren Stromverbrauch, so die Experten der Verbraucherzentrale. Trotzdem sei es nicht ratsam, einen Stromspeicher deshalb wesentlich größer auszulegen. Die zusätzliche Speicherkapazität könnte kaum genutzt werden, da im Winter, wenn die Wärmepumpe viel Strom benötigt, kaum Solarstrom für deren Versorgung übrig sei.


Der geringe Überschuss könne dann auch thermisch gespeichert werden, indem die Raumtemperatur angehoben wird, wenn der Strom zur Verfügung steht. Für die Warmwasserversorgung im Sommer könne die Wärmepumpe zudem so eingestellt werden, dass sie tagsüber den Warmwasserspeicher aufheizt und den zur Verfügung stehenden Solarstrom so direkt verbraucht, ohne dass eine Zwischenspeicherung nötig ist. Demnach sei also nur in den Übergangszeiten mit einem gewissen Zusatznutzen zusätzlicher Speicherkapazität zu rechnen. dpa
Es geht los!
Wohneigentumsbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit rund einem Monat Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen. dpa