Der Themenbereich der 24-Stunden-Pflege nimmt in unserer Gesellschaft einen immer größeren Raum ein. Frederic Seebohm, Geschäftsführer Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP), äußert sich im Interview mit PZ-Redakteur Ralf Bachmayer unter anderem dazu, auf was Angehörige als Dienstleistungsnehmer achten sollten.
Was sind dabei die Vorteile und was die Nachteile?
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bedeutet, dass die hilfebedürftigen Menschen in ihrem vertrauten Zuhause bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen. Dieser Vorteil ist so groß, dass der Nachteil in Kauf genommen wird, dass sich die Angehörigen auch weiterhin etwa um Wohnung, Lebensmittelversorgung, Versicherungen, Wechsel der Betreuungspersonen kümmern müssen.
Auf was sollten Angehörige achten?
Wichtig ist, seriöse Anbieter von legaler Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu beauftragen. Andernfalls drohen hohe juristische und finanzielle Risiken.
Viele dieser Pflegekräfte kommen unserer Wahrnehmung nach aus Osteuropa. Dabei ist auch immer wieder von unseriösen Arbeitsbedingungen die Rede - warum gibt es dazu keine klare Regelung?
Die allermeisten Betreuungspersonen stammen aus osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten. Betreuungspersonen außerhalb der EU haben in der Regel keine Arbeitsgenehmigung. Im Unterschied zu unseren Nachbarländern Frankreich, Schweiz und Österreich versäumt es die Bundesregierung seit vielen Jahren, einen rechtssicheren und auch finanziell attraktiven Rahmen für diese Dienstleistung zu schaffen. Deshalb sind die betroffenen Familien gezwungen, mit Betreuungspersonen zu arbeiten, die als Selbstständige keinen attraktiven deutschen Sozialversicherungsschutz haben. Oder sie werden über komplizierte und teure Rechtsstrukturen aus ihren Herkunftsländern entsandt. Beides wäre überflüssig, wenn die aktuelle Bundesregierung ihr Versprechen im Koalitionsvertrag endlich wahr macht und Rechtssicherheit für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung schafft.