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Es kommt auf die Details an

Hindernisse überwinden: In diesem Beispiel sorgt der Treppenlift für Barrierefreiheit. FOTO: INGO BARTUSSEK - STOCK.ADOBE.COM

Es kommt auf die Details an

Bei Leistungsbeschreibungen für seniorengerechtes Wohnen genau hinsehen

Gesundheit

Der demografische Wandel erhöht die Nachfrage nach Wohnraum, in dem man selbstbestimmt und selbstständig altern kann. Die Realität sieht aber anders aus: Laut Statistischem Bundesamt erfüllten 2018 beispielsweise nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands in Deutschland umfassende Merkmale des Barriere-Abbaus.

Bei neueren Immobilien ab Baujahr 2011 sieht es etwas besser aus. Hier erfüllen immerhin rund 18 Prozent die Kriterien. Den Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum haben auch Immobilienanbieter und Bauunternehmen erkannt. Doch nicht immer setzen sie auf echte Barrierefreiheit, sondern werben lediglich mit Begriffen wie „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“.

Diese Formulierungen haben aber keine rechtliche Verbindlichkeit, warnt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bei solchen oder ähnlichen Aussagen in Verkaufsunterlagen sei daher Vorsicht geboten, so Stange.

Verbindlicher sind Begriffe wie „barrierefrei“ oder „behindertengerecht“, bei denen sich der Bauherr auf einschlägige DIN-Normen berufen kann.

Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte klare und detaillierte Angaben enthalten, was genau der künftige Nutzer für sein Geld bekommt. „Wer sich unsicher im Hinblick auf seine altersgerechten Wohnwünsche ist, kann bereits vor dem Vergleich verschiedener Anbieter sachverständigen Rat einholen“, rät Erik Stange. djd