Senioren, Menschen mit Behinderung oder Kinder auf dem Weg zur Kita sind darauf angewiesen, mobil zu sein und dabei eine zuverlässige Begleitung an der Seite zu haben – Fahrdienste machen es möglich.
Vor allem für Senioren und Menschen mit Behinderung ist Mobilität besonders wichtig: Mobil zu sein, ist für sie Grundlage für aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Egal, ob jemand zum Arzt gebracht werden muss, eine Tagespflegeeinrichtung besucht oder gerne ins Theater möchte, ob ein Besuch bei Verwandten geplant ist oder ein Einkauf in der Stadt: Die unterschiedlichen Fahrdienste stellen dazu ihre Fahrzeuge und entsprechend geschultes Personal zur Verfügung.


Wird ein Fahrdienst in Anspruch genommen, kann von Pflegebedürftigen der finanzielle Aufwand gegebenenfalls über die sogenannten Entlastungsleistungen gezahlt werden. Darauf weisen unter anderem die Verbraucherzentralen hin. Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Dieser Entlastungsbetrag kann für Tages- und Nachtpflege, für die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten sowie für Kurzzeitpflege genutzt werden. Oder auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, wie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter, aber eben auch Fahrdienste. pm