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Baden-Württemberg
44 Verstöße bei Unfall auf A5 – Rettungsgasse lässt zu wünschen übrig
  • pol/tok/lau

Malsch. Auf der A5 bei Malsch hat sich eine 69-jährige BWM-Fahrerin bei einem Unfall lebensgefährliche Verletzungen zugezogen. Die 69-Jährige hat einen Sattelzug zu spät erkannt, der mit niedrigerem Fahrtempo auf die mittlere Spur wechselte. Die Folge: Sie fuhr von hinten auf und ihr Auto verkeilte sich unter dem Sattelauflieger, so dass sie eingeklemmt wurde und von der Feuerwehr befreit werden musste. Während des Vorfalls bildete sich ein Stau von zirka acht Kilometern Länge. Die Verkehrspolizei Karlsruhe hat mit einem zivilen Videofahrzeug den Staubereich hinsichtlich der Bildung der erforderlichen Rettungsgasse überwacht und insgesamt 44 Verstoße festgestellt.

Obwohl die Rettungsgasse auf der A5 im Bereich des Unfalls über mehrere hundert Meter vorschriftsgemäß gebildet wurde, so die Polizei, wurden einige Verstoße festgestellt. Diese allein genügen bereits aus, um eine deutliche Verspätung der an der Unfallstelle dringend benötigten Rettungskräfte zu verantworten.  

Auf der Strecke von zirka sieben Kilometern konnten folgende Verstöße festgestellt werden:

  • 14 Autos haben keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse gebildet, davon sogar ein Omnibus
  • ein Lastwagen hat behindert, zwei Autofahrer haben das Mobiltelefon benutzt
  • insgesamt 44 verschiedene Verstöße hat die Polizei festgestellt, die zu erwartende Bußgelder betragen etwa 10.000 Euro

Rettungsgassen im Visier der Polizei

Am 25. Juli 2018 kam es auf der A5 zu einem schweren Auffahrunfall mit vier beteiligten Lkws. Insgesamt verhinderten 181 Fahrer ein reibungsloses Durchkommen der Polizei- und Hilfsfahrzeuge. Die Verstöße begingen 106 Autofahrer, 45 Sattelzug-Fahrer sowie 30 Lkw-Fahrer. In sechs Fällen kam es zu erheblichen Behinderungen.

Am gleichen Tag gab es auf der A8 bei einem Unfall ebenfalls eine Überprüfung mit dem Videomesstrupp. Hier wurden 96 Fahrer mit einem Verstoß gegen die Rettungsgasse entdeckt, von denen sechs Fahrer den Verkehr behinderten und ebenfalls neben zwei Punkten und einer Geldstrafe von 240 Euro einen Monat lang auf ihren Führerschein verzichten müssen. Noch teurer wird es wohl für den Autofahrer werden, der sich bei Karlsbad-Langensteinbach in der Rettungsgasse auf seinem heruntergelassenen Fahrersitz zum Schlafen abgelegt hatte und von Polizeibeamten geweckt werden musste.

Polizisten zu Fuß über blockierte A31

Besonders krass wirkte sich das Fehlverhalten der Autofahrer im Juni 2018 auf der A31 in Nordrhein-Westfalen aus. Wegen einer fehlenden Rettungsgasse mussten Polizisten 1,5 Kilometer zu Fuß zu einer Unfallstelle laufen. Dort war ein Tanklastzug in Brand geraten. Weil keine Rettungsgasse gebildet wurde, erreichten Rettungskräfte den Einsatzort demnach nur mit erheblicher Verzögerung. Die Feuerwehr nutzte für die Anfahrt die Gegenfahrbahn der A31. Gaffer, die extra langsam am Unfallort vorbeifahren, um mit dem Handy zu filmen, müssen mit einem Punkt und 100 Euro rechnen.

Rettungsgassen-Missbrauch ist teuer

Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Fahrer auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung eine Rettungsgasse bilden müssen, sobald der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fließt oder steht. Der Rettungsgasse muss zwischen dem äußerst linken und unmittelbar rechts davon liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Bei Missachtung werden 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg fällig. Bei Behinderung (240 Euro), Gefährdung (280 Euro) oder Schaden (320 Euro) kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Die Polizei dokumentiert schon seit längerer Zeit gezielt die Verstöße. Dabei kommt in der Regel eine Kamera zum Einsatz.

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