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Stuttgart/Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Die neuen Regeln für den verlängerten Corona-Lockdown in Baden-Württemberg treten an diesem Montag in Kraft. Die Landesregierung hatte nach einer Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern unter anderem beschlossen, die Kontaktbeschränkungen anzupassen. Fortan sind private Treffen nur noch von Mitgliedern eines Haushalts mit einer anderen Person erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Kitas bleiben geschlossen, an den Schulen ist Fernunterricht angesagt. Sonderregeln für Präsenzunterricht der Abschlussklassen sind möglich – so beispielsweise auch in der PZ-Region. Auch Notbetreuungen werden eingerichtet. Am Donnerstag will die Regierung entscheiden, ob Kitas und Grundschulen angesichts der dann herrschenden Corona-Lage ab dem 18. Januar öffnen können.


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Neu ist auch, dass Geschäfte für Waren jenseits des täglichen Bedarfs wie Modeläden nun aber neben Lieferungen auch Abholangebote machen dürfen, das sogenannte Click & Collect. Hierbei kann ein Kunde etwa nach telefonischer Beratung bereitgelegte Ware vor Ort abholen.
Ausgangsbeschränkungen gelten weiter
Die Ausgangsbeschränkungen im Südwesten gelten weiter. Menschen dürfen also nur mit einem «triftigen Grund» das Haus verlassen. Das können der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch sein. Tagsüber - also von 5.00 bis 20.00 Uhr - sind unter anderem auch Einkäufe und Behördengänge erlaubt. Nachts ist die Liste geringer.


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Weitere Vorgaben betreffen unter anderem die Bereiche Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeitveranstaltungen und Religionsausübung. Die Regierung hat ausführliche Übersichten im Internet veröffentlicht, was bis Ende des Monats erlaubt ist oder öffnen darf - und was nicht.
Von der 15-Kilometer-Radius-Regelung sieht Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann zunächst noch ab.

