Hände waschen allein genügt nicht mehr. Jetzt empfiehlt das baden-württembergische Kultusministerium den Schulen, alle Klassenfahrten und Schülerbegegnungen in Risikogebieten abzusagen, beziehungsweise das Gesundheitsamt vor Antritt einer Auslandsreise zu kontaktieren. Foto: dpa
Pforzheim
Coronavirus: Kultusministerium empfiehlt Absage von Schülerfahrten in Risikogebiete - Pforzheim und Enzkreis betroffen

Pforzheim/Enzkreis. In den vergangenen Tagen haben das Kultusministerium zahlreiche Anfragen von Schulen und Eltern erreicht, wie derzeit mit internationalen Schülerbegegnungen umzugehen ist. Deshalb hat das Kultusministerium am Dienstag alle Schulen darauf hingewiesen, dass das Robert-Koch-Institut empfiehlt, alle Klassen- und Studienfahrten sowie Schüleraustausche in Risikogebiete abzusagen. Das könnte Schulen in Pforzheim und im Enkreis besonders treffen, denn hier gibt es partnerschaftliche Beziehungen nach Norditalien.

Vincenza im Nordosten Italiens ist Partnerstadt von Pforzheim, und die Reggio Emilia im Norden Italiens ist die Partnerregion des Enzkreises. Hinzu kommt: Südtirol ist ein seit Jahrzehnten beliebtes, klassisches Ziel für Landschulheim-Aufenthalte. Und auch dort hat das Coronavirus schon für Aufregung und eine höhere Anzahl von Erkrankten gesorgt. Als „Patient Null“ soll in Südtirol ein Mann aus einem Dorf nahe Vincenza in Frage kommen. In der Reggio Emilia und in den Nachbarkreisen gibt es ebenfalls zahlreiche Coronavirus-Kranke.

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, Schülerfahrten in Krisenregionenen, die für den Zeitraum bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind von der Schulleitung abzusagen. Dies gilt gleichermaßen für Schüleraustausche mit Schülern, die aus Risikogebieten kommen. Außerdem empfiehlt das Kultusministerium allen Lehrkräften des Landes und allen anderen an Schulen Beschäftigten dringend, auch keine privaten Reisen in Risikogebiete zu unternehmen.

Reisen in Nichtrisikogebiete im Ausland

Vor Reisen in Nichtrisikogebiete im Ausland ist eine Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden erforderlich. Bei Reisen im Inland gibt es nach derzeitigem Stand keine Empfehlung, diese abzusagen. Das Kultusministerium wird die weitere Entwicklung sehr aufmerksam beobachten und seine Hinweise gegebenenfalls entsprechend anpassen.

Kostenersatz

Wird eine Reise nach den genannten Grundsätzen abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist (Risikogebiete) oder empfohlen wurde (Ausland), werden die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornierungskosten vom Land Baden-Württemberg übernommen. Hierbei gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Die Schule ist daher auch verpflichtet, gegenüber ihrem Vertragspartner (etwa Transportunternehmen, Reiseveranstalter) auf den Abzug beziehungsweise die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinzuwirken.

Eine Kostenübernahme durch das Land ist in jedem Fall auf die Kosten begrenzt, die dadurch entstehen, dass die Reise am bereits gebuchten Termin nicht durchgeführt werden konnte. Damit sind die mit der ursprünglichen Reise verbundenen Kosten die Obergrenze für eine Kostenübernahme durch das Land, also Stornokosten von höchstens 100 Prozent des Reisepreises. Dies bedeutet konkret, dass bei der Umbuchung einer Reise von einem Risikogebiet in ein Nichtrisikogebiet nicht die eventuell höheren Kosten der Alternativreise erstattet werden können, sofern sie die Stornokosten der bisherigen Reise übersteigen.

Das Infektionsgeschehen ist weiter ein sich dynamisch entwickelndes Szenario, weshalb das Kultusministerium seine Hinweise unter www.km-bw.de fortlaufend aktualisiert und erweitert.