
Pforzheim/Stammheim. Zu Jugendstrafen von zwei Jahren und vier Monaten, zwei Jahren und acht Monaten sowie zweimal drei Jahren hat die Große Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe vier junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ursprünglich hatte der Anklagevorwurf sogar auf versuchten Totschlag gelautet – doch Oberstaatsanwalt Tobias Wagner war in seinem Plädoyer zugunsten der Angeklagten davon ausgegangen, sie könnten von ihrem gewalttätigen Tun am 9. April vergangenen Jahres zurückgetreten sein.
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