Katzenschutzverordnung in Mannheim
In Pforzheim tritt am Sonntag eine Katzenschutzverordnung in Kraft.
picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte (Symbolbild)
Pforzheim
Kastration, Kennzeichnung und Registrierung: Katzenschutzverordnung tritt am Sonntag in Pforzheim in Kraft
  • pm/heg

Pforzheim. An diesem Sonntag (6. April) tritt in Pforzheim die Katzenschutzverordnung in Kraft. Beschlossen worden war diese vom Gemeinderat am 18. Februar dieses Jahres, wie die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Die Verordnung habe das Ziel, das Leid freilebender und streunender Katzen nachhaltig zu reduzieren, indem deren unkontrollierte Vermehrung eingedämmt wird.

Ähnliche Regelungen für die häufig unversorgten, kranken oder verletzten Tiere hätten sich bereits in anderen Städten und Gemeinden bewährt, schreibt die Stadt.

In einigen Stadtteilen nahm die Menge an herrenlosen Katzen in den vergangenen Jahren drastisch zu, wie die PZ im Februar berichtete. Besonders viele Katzen wurden im Bereich der Redtenbacher Straße, des Haidachs (Wieland- und Heinemann-Schule), des Arlingers oder des Altgefälls (Umgebung Lebenshilfe Pforzheim) beobachtet. Allein dort wurden seit 2019 insgesamt 115 Katzen gefangen, kastriert und frei gelassen oder vermittelt.

Mit der neuen Verordnung gelten im gesamten Stadtgebiet Pforzheim laut Mitteilung folgende Regelungen:

  • Jede Freigängerkatze muss gekennzeichnet und in einem Haustierregister (TASSO e.V. oder Findefix) registriert sein. Dies erleichtert die Identifizierung der Katzen und verhindert, dass Tiere als herrenlos gelten.
  • Fortpflanzungsfähige Katzen, männliche wie weibliche, mit unkontrolliertem Freigang, müssen kastriert werden. Durch die Katzenschutzverordnung besteht für Beauftragte der Stadt Pforzheim dann die rechtssichere Möglichkeit, aufgegriffene Tiere entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls eine tierärztliche Behandlung inklusive einer Kastration einzuleiten.

Für die Kastration freilebender Katzen stellt die Stadt demnach jährlich 25.000 Euro bereit, um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. Sollte es sich um eine Freigängerkatze aus Privathaushalten handeln, würden die Kosten wiederum den Haltern in Rechnung gestellt.

Zusammengefasst werde der unkontrollierte Auslauf von fortpflanzungsfähigen Katzen im Stadtgebiet durch die neue Verordnung also an drei Voraussetzungen geknüpft: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung.

Alle Katzenhalter werden gebeten, sich über die neue Verordnung zu informieren. Sie steht unter folgendem Link auch als Download zur Verfügung: www.pforzheim.de/katzenschutz.

In der PZ-Region werden immer wieder Katzenschutzverordnungen diskutiert, zuletzt in Ölbronn-Dürrn und Mühlacker. In Wiernsheim, Mönsheim und Heimsheim sind diese bereits in Kraft.