Pforzheim. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke widerspricht der städtischen Darstellung, es sei nicht möglich, Bedingungen für ein Vorkaufsrecht für das ehemalige Bader-Logistikzentrum, in dem die CDU 1.000 Flüchtlinge unterbringen will, zu konstruieren.
„Für mich ist das nicht so klar, wie es die Stadt darstellt," sagt der FDP-Abgeordnete in einer Pressemitteilung am Freitag.
Der Politiker reagiert damit auf eine Mitteilung der Stadt Pforzheim, die eine Erklärung dazu abgegeben hatte, wieso sie in dem Fall der Bader-Immobilie kein Vorkaufsrecht habe.


Stadt erklärt: Kein Vorkaufsrecht der Bader-Immobilie im Brötzinger Tal
"Paragraph 24 des Baugesetzbuches spricht davon, dass der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, ein Vorkaufsrecht zusteht. Ist eine Erstaufnahmeeinrichtung etwa kein öffentlicher Zweck? Paragraph 25 des Baugesetzbuches besagt, die Gemeinde könne in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht", erklärt er weiter.


Politische Debatte um Bader-Immobilie in Pforzheim nimmt Fahrt auf
Darüber müsse diskutiert werden und notfalls entschieden Gerichte, falls der Gemeinderat das Vorkaufsrecht geltend machen wollen würde. "Ich erwarte aber eine detaillierte Diskussion über all das, anstatt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit zu erzählen, man habe keine Chance, die Immobilie zu kaufen, um sie so zu entwickeln, wie der Gemeinderat es entscheiden will", so Rülke.


Erstaufnahme: Bader verkauft an Bader




