Pforzheim: Mann nach Auseinandersetzung schwer verletzt - Kriminalpolizei mit Spurensicherung am Tatort
Der Tatort: das Laubgässchen in Pforzheim.
ER24/Einsatz-Report24 (Archiv)
Pforzheim
Nach tödlicher Attacke am Laubgässchen in Pforzheim: Anklage gegen Verdächtigen erhoben
  • pol/pz

Pforzheim. Vor mehr als einem Jahr ist ein 66-Jähriger im Pforzheimer Laubgässchen von zwei dunkel gekleideten und vermummten Männern überfallen worden. Wenige Tage später starb der Mann aufgrund der Schwere seiner Verletzungen im Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen der beiden Verdächtigen erhoben. 

Wegen des dringenden Verdachts, gemeinsam für die tödliche Attacke in den Abendstunden des 4. Novembers 2020 verantwortlich zu sein, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - zwischenzeitlich Haftbefehle gegen zwei Verdächtige erwirkt. Die beiden Tatverdächtigen wurden in der Folge in ihrem Heimatland Italien festgenommen und mittlerweile jeweils nach Deutschland ausgeliefert, wo sie sich derzeit in Untersuchungshaft befinden. Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr beim Landgericht Karlsruhe - Schwurgericht - Anklage gegen einen der beiden Tatverdächtigen erhoben.

Das wird dem Tatverdächtigen vorgeworfen

Dem betreffenden Tatverdächtigen wird dabei vorgeworfen, dem Geschädigten zunächst vor dessen Wohnhaus aufgelauert zu haben, um diesen in der Folge tätlich anzugreifen und dessen Wertsachen zu entwenden. Gemeinsam mit seinem Mittäter soll der Tatverdächtige dann den eintreffenden Mann von hinten überrascht und auf den Boden gestoßen haben, wo dem 66-Jährigen mehrere – letztlich tödliche – Tritte gegen den Kopf zugefügt worden seien. Wegen der Schreie einer Zeugin, die den Vorfall beobachtet habe, sollen der Tatverdächtige und sein Mittäter anschließend die Flucht ergriffen haben, noch bevor es zu der geplanten Wegnahme von Wertsachen gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige zwar nicht erwartet, jedoch aus grober Achtlosigkeit verkannt hat, dass die herbeigeführten Verletzungen zum Tod des Geschädigten führen würden.

Dem betreffenden Tatverdächtigen wird insoweit zur Last gelegt, sich des versuchten Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht zu haben.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde durch das Landgericht Karlsruhe noch nicht entschieden. Hinsichtlich des weiteren Tatverdächtigen ist das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren bislang noch nicht abgeschlossen. Die Tatverdächtigen haben laut Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft seit ihrer Festnahme jeweils keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.