
Pforzheim. Die Anwälte der Initiative gegen die Innenstadtentwicklung Ost haben schriftlich die Begründung der Klage gegen die Ablehnung eines Bürgerbegehrens ans Verwaltungsgericht Karlsruhe eingesandt. Damit will die Initiative um die zwei Vertrauensleute Hans-Ulrich Rülke (FDP) und Andreas Kubisch (LED) die Stadtverwaltung zwingen, einen Bürgerentscheid abzuhalten.
Für diesen lägen nach Auffassung der Kläger genügend – nämlich über 8000 – Unterschriften vor. Eine Frist fürs Sammeln der Unterschriften, wie von der Stadt angeführt, gebe es nicht. Der entscheidende Beschluss pro Innenstadt-Ost sei nicht-öffentlich gefallen. Fristen für ein Bürgerbegehren gebe es aber nur, wenn sich dieses gegen einen in öffentlicher Ratssitzung ergangenen Beschluss richte.


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