
Urteil im Kinderporno-Prozess gefallen: Pforzheimer muss ins Gefängnis
Pforzheim. Wegen bandenmäßiger Verbreitung und Besitzes von kinder- und jugendporngrafischen Material hat die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe am Montagvormittag in Pforzheim den 44-jährigen Administrator einer Internet-Seite im Darknet zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Verteidiger Cornelius Schaffrath hatte vier Jahre, der Erste Staatsanwalt Christoph Wedekind (Mannheim) vier Jahre und vier Monate gefordert. Der Strafrahmen reicht bis zu zehn Jahren.
Die amerikanische Bundespolizei FBI hatte die deutschen Kollegen vom Bundeskriminalamt informiert und ihnen die über 80 Dateien zugänglich gemacht, die die Kammer unter Vorsitz von Andreas Heidrich stundenlang in Augeschein nehmen musste - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. "Lucky Eddy" hatte am dritten Verhandlungstag die Taten eingeräumt. Als das BKA am 19. März dieses Jahres die Ein-Zimmer-Wohnung von Roman F. (Name geändert) in der Innenstadt stürmte, setzten die Beamten (so hatte es F. für den Fall seiner Verhaftung geplant), die Festplatte aus Versehen außer Gefecht. Die verschlüsselten Dateien, die nur für einen exklusiven Kreis von etwa 30 Personen zugänglich waren, sind bisher nicht zu rekonstruieren gewesen.
Der Gutachter attestierte dem Angeklagten pädophile Neigungen. Das ist nicht strafbar - wohl aber die Umsetzung. Die Infrastruktur, also der Computer, wird eingezogen. Es ist damit zu rechnen, dass keine Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und das Urteil damit rechtskräftig wird.
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