Pforzheim. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben am Montag Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers im Fall eines an Mannes gehalten, dem vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts vorgeworfen wird, Betreiber einer Internet-Plattform gewesen zu sein, deren Server in einer Wohnung an der Pflügerstraße in Pforzheim stand. Von dort aus wurde im Darknet Kinder- und Jugendpornografie angeboten.
Erster Staatsanwalt Christoph Wedekind von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mannheim forderte vier Jahre und vier Monate, Rechtsanwalt Cornelius Schaffrath vier Jahre. Das Urteil wird am Montag kommender Woche gesprochen. Wie mehrfach berichtet, war das Bundeskriminalamt (BKA) durch die amerikanische Bundespolizei FBI auf den 44-jährigen Roman F. (Name geändert) und auf dessen Rolle als Adminstrator eines Netzwerks mit internationalen Mitgliedern aufmerksam gemacht worden.
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