
Warten auf Prozess zu Innenstadt-Ost: Waren Bürger ausreichend über finanzielle Apsekte informiert?
Pforzheim. . In der juristischen Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe über einen Bürgerentscheid zur Innenstadtentwicklung Ost rückt offenbar die Frage immer stärker in den Mittelpunkt, ob die Bürgerschaft nach der entscheidenden Gemeinderatssitzung im Dezember 2018 ausreichend über die finanziellen Aspekte des Projekts informiert war, um sich eine Meinung zu bilden. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen den Anwälten beider Seiten hervor, der der PZ in Teilen vorliegt.
Falls die Öffentlichkeit zu wenig informiert war - wovon die Initiatoren des Bürgerbegehrens , das Aktionsbündnis gegen die Innenstadtentwicklung Ost um den FDP-Politiker Hans-Ulrich Rülke und Stadtrat Andreas Kubisch (Liste Eltern), ausgehen -, könnte dies für die von der Stadt und danach auch dem Regierungspräsidium Karlsruhe bestrittene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sprechen. Denn dieses würde sich dann nicht gegen den im Ergebnis bekannten Sitzungsbeschluss richten, sondern allgemein und vorbeugend gegen das Projekt. Damit gäbe es keine Fristen fürs Sammeln der Unterschriften, auch die vor besagter Sitzung eingegangenen wären gültig. Somit läge die für einen Bürgerentscheid erforderliche Anzahl wohl vor. So lautet die Argumentation der Anwälte des Aktionsbündnisses.
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