Drei ungebetene Gäste sollen bei einem 18. Geburtstag einen Gast mit Faustschlägen angegriffen und verletzt haben. Foto: Symbolfoto/Adobestock/nito
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Brüder lassen Party eskalieren: Faustschläge gegen Gast bei Geburtstagsfeier vor Gericht verhandelt

Pforzheim/Enzkreis. Die junge Frau, die am 1. September 2018 ihren 18. Geburtstag in einem Vereinsheim im westlichen Enzkreis gefeiert hatte, sagte gestern vor dem Jugendschöffengericht Pforzheim als Zeugin aus. Sie gab mehrfach zu verstehen, sich nicht an Einzelheiten erinnern zu können. Die Indizien waren nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Stephanie Gauß trotzdem ausreichend, um zwei der drei Angeklagten zu verurteilen.

Die beiden Brüder mit libanesischer Staatsangehörigkeit gelten demnach in Hinblick auf den Tatvorwurf der schweren Körperverletzung als überführt. Der 21-jährige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Sein jüngerer, 20-Jahre alte Bruder kam mit einer Verwarnung und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro davon. Zudem muss er an einem Antiaggressionstraining teilnehmen.

Der dritte Angeklagte war eher zufällig in die Mühlen der Justiz geraten. Die einzige Gemeinsamkeit mit den beiden Brüdern ist sein Familienname. Der 31-jährige Deutsche sei mit den Angeklagten weder verwandt noch verschwägert. Auch sei er gar nicht auf der Feier gewesen und damit völlig unbeteiligt. Er war im Zuge einer nicht ordnungsgemäßen Lichtbildvorlage von einem Zeugen fälschlicherweise als Täter erkannt worden. Er wurde von allen Tatvorwürfen freigesprochen.

Die zwei Libanesen waren dagegen mit einem dritten Bruder uneingeladen auf der Feier erschienen. Nachdem sie von mehreren Gästen und dem Vater der Veranstalterin mehrfach und eindringlich aufgefordert worden waren, die Party zu verlassen, seien zunächst Beleidigungen gefallen. Einige der Gäste sollen die Brüder mit ausländerfeindlichen Bezeichnungen betitelt haben. Daraufhin seien die ungebetenen Gäste vom Partygelände geworfen worden. Im Laufe der Nacht waren die drei zurückgekehrt – allerdings nicht allein.

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