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Kreis Calw. Im Landkreis Calw wurde im Bereich von Althengstett bei einem tot aufgefundenen Feldhasen Hasenpest festgestellt. Dies war bereits 2018 der Fall und die Erkrankung kommt auch in anderen Teilen Baden-Württembergs vor, so das Landratsamt Calw. Dabei handelt es sich um eine meldepflichtige bakterielle Infektionskrankheit, die vorwiegend bei wildlebenden Hasen, Kaninchen und anderen Kleinsäugetieren vorkommt.
2020 hat sich die Hasenpest auch schon im Enzkreis ausgebreitet und im August im Kreis Karlsruhe. Die Hasenpest gehört zu den Tierkrankheiten, die auch auf Menschen übertragbar ist (Zoonose).


29 Fälle von Hasenpest: 14 Menschen infiziert
Die Übertragung auf Tiere oder den Menschen erfolgt meist durch direkten Hautkontakt mit infizierten Tieren oder über das Einatmen erregerhaltiger Tröpfchen. Außerdem kann die Infektion durch Aufnahme über den Mund oder durch Zecken und Flöhe weitergetragen werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht bekannt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Calw.


Auch für Menschen gefährlich: Hasenpest in der Region ausgebrochen
Beim Tier führt die Krankheit meist binnen weniger Tage zum Tod. Erkrankte Hasen und Kaninchen sind auffallend geschwächt und apathisch. Sie laufen schwankend und verlieren häufig die natürliche Scheu.


Verbraucherschutz- und Veterinäramt: Keine Entwarnung bei der Hasenpest in der Region
Beim Menschen verläuft die Krankheit in Abhängigkeit vom Übertragungsweg sehr unterschiedlich. Krankheitserscheinungen sind grippeartige Symptome wie Unwohlsein, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen oder Lymphknotenschwellungen. Es können aber auch Bindehautentzündungen, offene Hautstellen oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Atemwege können ebenfalls betroffen sein. In seltenen Fällen kann die Erkrankung auch schwerer verlaufen. Eine erfolgreiche Behandlung ist bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gegeben.
Aufgrund des Auftretens dieser Infektionskrankheit werden folgende Verhaltensmaßregeln vom Landratsamt Calw empfohlen:
- Von verendet oder erkrankt aufgefundenen wildlebenden Hasen und Kaninchen sollte Abstand gehalten und sie nicht berührt werden.
- Für die Abstimmung weiterer Maßnahmen ist der zuständige Jagdpächter oder die Abteilung „Verbraucherschutz und Veterinärdienst“ des Landratsamts (Tel.: 07051 / 160 121) zu informieren.
- Wichtig ist generell der Schutz vor Zecken. Dazu zählen geschlossene Kleidung oder insektenabweisende Mittel. Nach einem Aufenthalt im Freien sollte man sich immer sorgfältig auf Zecken untersuchen, damit sie schnellstmöglich entfernt werden können.

