
Kommunalaufsicht: Bürgermeisterwahl in Knittlingen kann wie geplant stattfinden
Knittlingen. Die für den 24. Oktober angesetzte Bürgermeisterwahl in Knittlingen kann wie geplant stattfinden, eine Wahlabsage kommt nicht in Betracht. Zu diesem Ergebnis gelangt die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Enzkreis nach einer eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage, wie die Behörde am Montagvormittag bekanntgab.
Konkret geht es darum, ob eine Äußerung des scheidenden Amtsinhabers Heinz-Peter Hopp im Amtsblatt vom 24. September als eine Verletzung des Neutralitätsgebots zu werten sei, die nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) eine Absage der Wahl durch die Rechtsaufsicht erfordert. Hopp hatte in einer im Amtsblatt abgedruckten Rede die Hintergründe seines Verzichts auf eine weitere Kandidatur erläutert und dabei Bezug auf eine Bewerbung eines Kandidaten genommen.
Die Äußerungen Hopps dürften dem Neutralitätsgebot zwar widersprechen; dieser Verstoß wiege jedoch nicht so schwer, dass die anstehende Wahl deswegen abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden müsste. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass dieser Verstoß zu einem Wahlergebnis führen wird, bei dem die Wahl für ungültig erklärt werden müsste – oder anders ausgedrückt: Der Verstoß besitzt nicht die nach dem Kommunalwahlgesetz erforderliche „Ergebniserheblichkeit“. Damit steht einer planmäßigen Durchführung der Bürgermeisterwahl in der Fauststadt nichts mehr im Wege.
Diese Einschätzung hat das Landratsamt am Montag (4.10.) der Stadt Knittlingen und dem Gemeindewahlausschuss mitgeteilt, der nunmehr in einer noch anzuberaumenden Sitzung über die Zulassung der Bewerber entscheiden wird.