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Nach Schmuggel von Steaks und Pommes im Knast: Justizbeamter legt Rechtsmittel gegen Strafe ein

Maulbronn. Der 60-jährige Beamte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heimsheim, der vor einer Woche vor dem Amtsgericht Maulbronn zu einer Geldstrafe von 3850 Euro wegen Bestechlichkeit verurteilt worden war, hat gemeinsam mit seinem Anwalt Niels Jauch Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

Noch ist laut dem Vorsitzenden Richter Bernd Lindner, der den Fall betreut hatte, aber unklar, ob der Verurteilte Berufung oder Revision einlegt. Eine Berufung würde vor dem Landgericht Karlsruhe beziehungsweise deren Außenstelle in Pforzheim verhandelt. In diesem Fall würde das ganze Verfahren neu aufgerollt. Macht die Verteidigung aber von der Sprungrevision Gebrauch, geht der Fall direkt an das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe.

Mehr darüber lesen Sie am Mittwoch, 20. November 2019, in der „Pforzheimer Zeitung (Ausgabe Mühlacker)“ oder im E-Paper auf PZ-news.