
Pforzheim/Keltern. Etliche Zuhörer hatten sich am Donnerstag vor dem Pforzheimer Amtsgericht eingefunden, um einer Verhandlung wegen Beleidigung beizuwohnen. Allerdings waren die Plätze im Gerichtssaal aufgrund der Corona-Regeln stark eingeschränkt. Was bedeutete, dass nicht alle Interessierten – darunter auch Pressevertreter – die öffentliche Verhandlung verfolgen konnten.
Worum ging es also? Aktuell um Beleidigung in drei Fällen. Dahinter steckt allerdings eine jahrelange Vorgeschichte. Beteiligt sind eine Bürgerin aus Weiler und der Kelterner Bürgermeister Steffen Bochinger, der nicht persönlich bei der Verhandlung anwesend war. Er hatte die Frau angezeigt, nachdem er sich im Frühjahr in Texten auf ihrer Homepage beleidigt gesehen hatte. Bereits vor drei Jahren hatte eine Auseinandersetzung in ähnlichem Kontext zwischen dem Rathauschef und der Frau in einer Anzeige Bochingers gegipfelt. Damals war das Verfahren eingestellt worden, weil keine strafrechtlich relevanten Äußerungen vorgelegen hätten.


Mit politischen Graffiti fing es an, nun wird es gefährlich - in Keltern häufen sich rabiate Aktionen
Konkret, so wird es in der Anklageschrift aufgeführt, ging es im aktuellen Fall um die Formulierungen „neue Form von Judenverfolgung“, die Aufforderung sich zu „entnazifizieren“ sowie die Frage „Wie viel Nazi ist der Chef?“. Die Angeklagte, die sich vor Gericht selbst vertrat, erklärte, dass sie auf der Website, um die es geht, publiziere und führte in einer inhaltlich umfangreichen Stellungnahme aus, welche Gründe sie für ihr Handeln gesehen habe und dass sie die ihr zur Last gelegten Vorwürfe für unberechtigt halte. Richterin Martina Resch sah es als erwiesen an, dass die Frau die Äußerungen online gestellt hatte:
„Sie meinen, es sei keine Beleidigung. Das Gericht sieht das anders“, so Resch.
Die Aufforderung, sich zu „entnazifizieren“ zeige klar auf, welcher Vorwurf gemacht werde. In diesem Sinne sprach die Richterin die Angeklagte der Beleidigung schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen von 30 Euro, sprich zu 2100 Euro. Nach der Verhandlung erklärte die Frau aus Weiler, dass sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. Mehr lesen Sie am Freitag, 25. September, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

