
Bilden Sie eine Rettungsgasse, um Einsatzkräften von Rotem Kreuz, Feuerwehr und Polizei die Bahn zum Unfallort frei zu machen.
dpa- nig
Die Meldungen zu schlecht oder unzureichend gebildeten Rettungsgassen häufen sich. Erst am Montag monierten Einsatzkräfte genau dieses Problem bei einem schweren Busunglück auf der A9, bei dem 18 Personen starben, weitere 30 wurden teilweise schwer verletzt. Hinzu kamen sogenannte Gaffer, die ebenfalls die Rettungskräfte behinderten. PZ-news hat aus aktuellem Anlass die wichtigsten Fakten zum korrekten Verhalten an Unfallorten für Sie zusammengetragen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Unfall sehe?
Nähern Sie sich von Weitem einem Unfall und stehen im Stau, bilden Sie unbedingt eine Rettungsgasse. Wie das genau funktioniert und was Sie bei zwei-, drei- oder vierspurigen Fahrbahnen beachten müssen, sehen Sie hier im Video:
Sind Sie jedoch als einer der ersten an der Unfallstelle, schalten Sie zunächst den Warnblinker Ihres Autos ein und halten unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu dem Unfall an (auf der Autobahn auf dem Standstreifen). Prüfen Sie zunächst gewissenhaft die Folgen des Unfalls und entscheiden Sie dann, was zuerst zu tun ist. Durch undurchdachte Rettungsaktionen setzen Sie möglicherweise Ihr eigenes Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.
Ziehen Sie dann Ihre Warnweste an und sichern die Unfallstelle (dabei möglichst hinter der Leitplanke laufen und das Warndreieck mindestens 100 Meter (auf der Autobahn 150 Meter) entfernt vor der Unfallstelle aufstellen. Arbeiten Sie mit anderen Verkehrsteilnehmer an der Unfallstelle zusammen, aber halten Sie sich stets im Hinterkopf, dass Sicherheit vorgeht, um weitere Unfälle zu vermeiden.
Wie setze ich einen Notruf ab?
Wählen Sie die Notrufnummer 112 und erklären Sie Ihrem Gegenüber, wo sich der Unfall ereignet hat und was passiert ist. Warten Sie in jedem Fall Rückfragen der Notrufzentrale ab.
Wie leiste ich Erste Hilfe?
Erste Hilfe-Kurse sollten regelmäßig aufgefrischt werden. Einen kleinen Überblick über die Basics gibt PZ-news Ihnen im Video:


Ninas Ding beim DRK
Wer nicht in Erster Hilfe geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine lassen und sie bestmöglich betreuen, bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen.
Welche Strafen drohen?
Wer an einer Unfallstelle gafft oder gar das Smartphone zückt, um Fotos oder Videos zu erstellen, ist nicht nur rücksichtslos und mitunter äußerst gefährlich. Das Gaffen kann auch hohe Strafen nach sich ziehen. Laut Polizei können Bußgelder von bis zu 5000 Euro verhängt werden, wenn durch das Fehlverhalten am Unglücksort Einsatzkräfte behindert werden.
Wer keine ordnungsgemäße Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge behindert, dem drohen ebenfalls Bußgelder.
Quellen und weitere Informationen:www.adac.de, www.polizei.bayern.de, www.drk.de
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