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Auf Nummer sicher gehen

FOTO: STOCK.ADOBE.COM

Auf Nummer sicher gehen

Diese fünf Versicherungs-Policen braucht jeder Azubi

Karriere

Mit ihrem Abschluss tauchen Schülerinnen und Schüler mehr und mehr ins Erwachsenenleben ein. Junge Menschen wittern darin vor allem eines: Freiheit. Doch es bringt auch Pflichten mit sich.Der Schulabschluss ist in der Tasche, der Start in die Berufsausbildung steht kurz bevor. Für junge Leute ändert sich damit vieles. Sie fangen an, auf eigenen Beinen zu stehen – auch was Versicherungsbelange angeht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, welche Policen Azubis unbedingt haben sollten, welche hingegen verzichtbar sind. „Bei Ausbildungsbeginn oder zum ersten Job sollten Azubis Risiken absichern, bei deren Eintritt der Ruin droht“, sagt Verbraucherschützerin Martina Brehme.

Dazu gehören:

Eine Auslandskrankenversicherung, um den gesetzlichen Versicherungsschutz auf Reisen zu erweitern.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um im Falle einer Erwerbsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.

Eine Privathaftpflichtversicherung, damit Schäden, die man anderen zufügt, gedeckt sind. Das gilt für alle, die nicht mehr über die Eltern versichert sind.

Optional eine Hausratversicherung, um das eigene Wohnungsinventar gegen Schäden abzusichern.

Eine Kfz-Kaskoversicherung.

Für verzichtbar und unnötig hält Brehme hingegen etwa Versicherungen für elektronische Geräte. Diese seien oft unverhältnismäßig teuer und der Verlust der versicherten Dinge bedeute in der Regel nicht den finanziellen Ruin. tmn

Schon gewusst?

Was bedeutet die Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Überprüfen, ob die Azubis den richtigen Beruf gewählt haben. Während dieser Zeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Tipp: Falls Azubis in ihrem Ausbildungsbetrieb bereits ein Praktikum absolviert haben, kann gemeinsam mit dem Ausbilder darüber gesprochen werden, ob die Probezeit auf einen Monat reduziert werden kann. QUELLE: DGB-JUGEND