Jugendliche können sich im Sommer bei dem BerufsorientierungsProgramm der Handwerkskammer Karlsruhe ausprobieren und so kennenlernen, was ihnen besonders liegt.In den zwei letzten Wochen der Sommerferien besteht so für Schüler von Werkreal-, Gemeinschafts- und Realschulen die Gelegenheit verschiedene Handwerksberufe in den Werkstätten der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe und deren Kooperationspartnern zu testen. Probieren geht ja bekanntlich über studieren.
SOUNDWÜRFEL ODER DOCH EINEN SOUNDLIEGESTUHL?
Konkret wird beim diesjährigen Projekt eine coole Musikanlage für den Alltag erarbeitet, die am Ende mit nach Hause genommen werden darf. Die Jugendlichen können sich aussuchen, ob sie einen Soundwürfel oder doch eher einen Soundliegestuhl bauen möchten. Dabei besteht fast schon die Qual der Wahl: Involvierte Berufsfelder sind unter anderem der Metallbau, Raumausstattung, Elektronik, Schreinerei, Glaser und nicht zuletzt das immer bedeutender werdende Veranstaltungsmanagement.
Unter Anleitung von Ausbildungsmeistern erkunden die Teilnehmenden in Kleingruppen selbständig und handlungsorientiert die verschiedenen Handwerksberufe und verwirklichen ihr Projekt nach ihren eigenen Vorstellungen.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind, dass interessierte Jugendlichen nach den Sommerferien mindestens in der achten Klasse sind und bisher noch nicht am „BerufsCamp (RS)“ oder am „Werkstattcamp PLUS“ teilgenommen haben.
ORIENTIERUNGSPROGRAMM IST KOSTENLOS
Das „Werkstattcamp im Sommer“ findet vom 29. August bis 9. September täglich von 8.15 bis 15.15 Uhr statt und ist für die Schüler kostenlos. Infos und Anmeldung: www.bia-karlsruhe.de/wsc-sommer
Das Berufsorientierungsprogramm wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. pm

Eltern gefragt
Auch wenn es der erste Schritt in die Eigenständigkeit ist: Bevor es mit der Berufsausbildung losgeht, sind Eltern für Jugendliche oft wichtige Ansprechpartner. Das geht aus einer Umfrage unter über 5100 Schülern und Auszubildenden hervor.
Mehr als die Hälfte (51 Prozent) bekommt demnach von den Eltern Tipps zum Vorstellungsgespräch, nahezu genauso viele (je 49 Prozent) erhalten Vorschläge für Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsberufe. Etwa vier von zehn angehenden Azubis (39 Prozent) werden von Mama oder Papa auch bei der Bewerbung unterstützt.
Der Nachwuchsmangel in Ausbildungsberufen macht sich aber bemerkbar. Eine knappe Mehrheit der Bewerber kann sich derzeit den Betrieb aussuchen: 51 Prozent geben an, dass sie sich zwischen Angeboten entscheiden können. tmn
Schon gewusst?
Wie reagiert man bei einer Abmahnung?
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Azubi zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Abmahnung kann nur dann eine rechtliche Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung sein, wenn die abgemahnte Pflichtverletzung und der später begangene Pflichtverstoß, der Anlass für die Kündigung ist, dieselben oder ähnliche Pflichten des Auszubildenden betreffen.
Tipp: Die Abmahnung ernst nehmen und den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen und auf jeden Fall den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten. QUELLE: DGB-JUGEND