Hayingen. Im Streit um den bunten Anstrich eines Hauses in Hayingen auf der Schwäbischen Alb hat das Landratsamt ein Machtwort gesprochen. Entweder müsse der Farbanstrich beseitigt oder durch einen Neuanstrich ersetzt werden, teilte die Behörde am Freitag in Reutlingen mit. «Nach Vorschrift der Landesbauordnung ist bei der Gestaltung von baulichen Anlagen auf Kulturdenkmale und auf die erhaltenswerte Eigenart der Umgebung Rücksicht zu nehmen.»
Der Besitzer hatte sein Haus im Herbst 2016 in Rot, Gelb und Orange bemalt. Die Kommune will jedoch, dass er die Fassade mit einer unauffälligeren Farbe überstreicht, da die leuchtende Farbe nicht zum Stadtbild passe. Hayingen hatte die Angelegenheit der Baurechtsbehörde beim Landratsamt zur Beurteilung vorgelegt.
Die kam zu folgendem Schluss: «Mit den gezackten Fenstern und durch die Verwendung von grellen Farben mit hoher Leuchtkraft tritt die Fassade des Gebäudes in dominanter Weise hervor und passt sich somit nicht dem städtebaulichen Ensemble an.»
Der Besitzer kann noch Widerspruch gegen die Entscheidung des Landratsamts einlegen. Er will früheren Angaben zufolge für seine Fassadengestaltung kämpfen. Gegen eine Entscheidung des Amtes zu seinen Ungunsten will er vorgehen. «Das ziehen wir durch bis zum letzten Gericht», hatte er noch im Mai erklärt. Er war am Freitag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Mehr dazu: Streit um buntes Haus in Hayingen zieht sich hin
Auch in Pforzheim gab es eine solche Begebenheit. Die schwarze Villa in der Friedensstraße spaltete die Pforzheimer Bevölkerung. Einige fanden es wirklich originell. Doch am Ende musste das Erscheinungsbild wieder geändert werden: Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte entschieden.
Mehr dazu: Die schwarze Villa in der Friedensstraße spaltet die Pforzheimer Bevölkerung
Das Ende der „schwarzen Villa“: Erscheinungsbild muss geändert werden
Trauer um die „Schwarze Villa“ - jetzt liegt sogar ein Kondolenzbuch auf

