
- Stefan Meister
Karlsruhe/Pforzheim. Während die Vorwürfe wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material an den ersten zehn Verhandlungstagen im Fall des getöteten Pforzheimer Schmuckhändlers nur gestreift wurden, kam am Dienstag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe erstmals mehr Licht in die Sache.
„Das gefundene Material kann eindeutig als Kinderpornografie klassifiziert werden“, schilderte ein 36-jähriger Polizeibeamter. Seine Ergebnisse der Sichtung bestätige eine Software des Bundeskriminalamts. An insgesamt vier Geräten hatten die Ermittler knapp 1700 kinderpornografische Bilder und Videos gefunden.
In den Aufnahmen sind laut dem Beamten Kinder sämtlicher Altersklassen zu sehen, welche eindeutige sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen müssen. Teilweise seien die Kinder während der Handlungen gefesselt. Bei der Durchforstung der Geräte hatten die Beamten festgestellt, dass die Dateien sowohl offen zugänglich als auch im Zwischenspeicher vorhanden sind. Ein 53-jähriger Kommissar erläuterte, dass die Bilder im Zwischenspeicher trotz Löschvorgangs nachweisbar waren.
Verräterische Suchbegriffe
Anhand der alphabetischen Reihenfolge der Festplatten vermutete er, dass weitere externe Speicher an ein gefundenes Notebook angeschlossen waren. Zu Beginn des Prozesses hatte der 36-jährige Angeklagte behauptet, dass das Material von ehemaligen Haftinsassen aus den USA stammt, aber er nicht pädophil-sexuell orientiert sei. In den USA saß der Angeklagte bereits wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften vier Jahre im Gefängnis.


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Neben der Sicherstellung und Klassifizierung des Materials hatten die Beamten eine detaillierte Webauswertung auf den Geräten des Angeklagten vorgenommen. Laut dieser soll der Angeklagte Suchbegriffe wie „Child Prostitution“, „Lolita“, aber auch mit Blick auf den in der Anklage genannten Mordvorwurf pikante Begriffe wie „Was verursacht Herzstillstand?“ genutzt haben. Große Aktivität wurde auf einschlägigen Portalen und Messenger-Programmen entdeckt. Dort soll der Angeklagte mit einem Pseudonym angemeldet gewesen sein. Dabei habe es sich vor allem um Gespräche mit anderen Männern über Sextreffen gehandelt. Noch am Tag der Tat soll der 36-jährige Angeklagte um 13.41 Uhr eine Anzeige zur sexuellen Kontaktaufnahme in einem Portal verlängert haben.


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600 Nachrichten wurden nachweislich über dieses Portal geschrieben. Bei den Suchanzeigen fielen Begriffe wie „Teens“ oder der Wunsch nach einem Sklaven oder einer Sklavin. Er habe auch angegeben, „dass eine Wohnung für etwaige Spiele vorhanden ist“, so der 53-jährige Kommissar. Bei der Durchsuchung von Büros und Zweitwohnung waren etliche Fesselutensilien gefunden worden.

