Pforzheim/Karlsruhe. Die Sicherungsverwahrung nach Verbüßen einer zehnjährigen Haftstrafe für den 37-jährigen deutschen Staatsbürger Sven K. (Name geändert) bleibt bestehen. So lautet der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe unter Vorsitz von Eric Werner.
Der Mann war im Juni 2009 von der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Er hatte einen zur Tatzeit 25 Jahre alten Mann in einem Appartment an der Durlacher Straße brutal penetriert – der Mann nahm sich fünf Monate später das Leben. Die Strafkammer hatte Sven K. als „Hangtäter“ bezeichnet und die Sicherungsverwahrung als „verhältnismäßig“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung in einer Stellungnahme an. Demnach spricht K.s Persönlichkeitsstörung sowie seine Sexual- und Gewaltstraftaten für eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Ob die Gefährlichkeit weiter besteht, werde, so die für Presseauskünfte zuständige Richterin Carolin Kley auf PZ-Anfrage, werde laut Gesetz in frühestens zwei Jahre erneut geprüft.
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