Unter anderem dürfen Sportstudios unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.
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Im Enzkreis darf ab Mittwoch unter anderem die Gastronomie wieder bis 1 Uhr morgens öffnen.
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Region
Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch im Enzkreis

Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Ab Mittwoch ist für die Menschen im Enzkreis wieder mehr möglich: Da die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises am Montag den fünften Tag in Folge unter 50 lag, können weitere Öffnungsschritte erfolgen, wie das Landratsamt Enzkreis am Montag bekanntgegeben hat. Unter anderem darf die Gastronomie bis 1 Uhr nachts geöffnet bleiben und es sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt. Die Lockerungen gelten laut Pressemitteilung ab Mittwoch um 0 Uhr.

Das Landesgesundheitsamt (LGA) hat für den Enzkreis am Montag einen Inzidenz von 39,1 gemeldet – allerdings wieder mit einem Vermerk. Denn die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen an dem Tag muss laut LGA noch geprüft werden. Unter Vorbehalt nennt die Landesbehörde zwölf Fälle (Stand: 7. Juni, 16 Uhr). Das Landratsamt des Enzkreises geht aber davon aus, dass der Kreis sowieso, also egal, wie viele der zwölf Fälle letztlich hinzugerechnet werden müssen, unter der 50er-Marke bleibt, wie ein Sprecher der PZ gegenüber sagte.

17 neue Fälle lassen in Pforzheim indes die Hoffnung auf Öffnungen zum Wochenende erst einmal platzen. Laut LGA liegt die Inzidenz erneut über 50 und zwar bei 55,6 (Stand: 7. Juni, 16 Uhr). Für Pforzheim hatte das LGA erstmals wieder am Sonntag einen Wert unter 50 gemeldet. Hätte der Trend angehalten, hätten in der Goldstadt ab dem Wochenende Lockerungen in Kraft treten können.

Die Inzidenz im Landkreis Calw ist laut LGA durch sieben neue Fälle leicht gestiegen auf nun 27,6 (Stand: 7. Juni, 16 Uhr).

Das ändert sich ab Mittwoch im Enzkreis...

...bei Treffen:

  • Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen.
  • Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten zählen nicht; zudem dürfen fünf weitere Kinder aus anderen Haushalten hinzukommen.
  • Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
...beim Einkaufen:
  • Im Einzelhandel und in Bau- und Elektromärkten entfällt die Testpflicht.
  • Zum Einkaufen braucht es auch keinen Termin mehr.
  • Die Maskenpflicht beim Einkaufen gilt weiterhin, auch auf dem Parkplatz.
  • Pro zehn Quadratmetern darf sich ein Kunde im Laden aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern darf es nur ein Kunde pro 20 Quadratmetern sein.
  • Besondere Verkaufsaktionen bleiben verboten.
...in der Gastronomie:
  • Gaststätten dürfen zwischen 6 und 1 Uhr öffnen, auch Raucher- und Shisha-Bars – das Rauchen ist allerdings nur im Freien erlaubt
  • Servicekräfte und Gäste müssen einen medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Am Tisch darf die Maske abgelegt werden.
  • Ein negativer aktueller Corona-Test ist notwendig.
  • Die Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden.
...bei Freizeit, Kultur und Sport:
  • Auch bei Messen und Ausstellungen sowie Freizeitanlagen und Schwimmbädern müssen pro Besucher zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  • Kontaktarmer Sport darf auch in Hallen und Sportstudios stattfinden: Pro Person müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Beim Sport muss keine Maske getragen werden.
  • Veranstaltungen dürfen mit maximal 250 Menschen innen oder maximal 500 Menschen im Freien stattfinden.
  • Musik- und Kunstschulen dürfen Kurse mit maximal 20 Teilnehmern anbieten.
  • Ein negativer aktueller Corona-Test ist notwendig. Ausnahmen bilden Zoos, Galerien und Museen sowie Büchereien: Dort gibt es keine Auflagen mehr.
Diese Tests und Nachweise werden akzeptiert:
  • Corona-Tests dürfen maximal 24 Stunden alt und müssen von einer offiziellen Schnellteststelle ausgestellt sein.
  • Auch im Restaurant, beim Friseur oder Einzelhändler können von geschulten Personen Tests durchgeführt werden.
  • Kinder unter 6 Jahren müssen nicht getestet werden.
  • Geimpfte müssen einen Nachweis vorlegen.
  • Als genesen gilt, wer nachweisen kann, im Zeitraum zwischen vor 28 Tagen und sechs Monaten mit Corona infiziert gewesen zu sein.

"Das Erreichte nicht verspielen"

Enzkreis-Landrat Bastian Rosenau sagte: "Nachdem wir so gleich drei Öffnungsschritte auf einmal machen können, ist unser nächstes Ziel natürlich die 35er-Grenze." Er freue sich, dass im Kulturbereich und dem Vereinssprt wieder vieles möglich werde. Rosenau mahnte jedoch auch: "Es liegt an uns allen, dass wir das Erreichte nicht verspielen." Im Herbst des vergangenen Jahres habe man sehen müssen, wie schnell die Zahlen wieder ansteigen können. Deshalb behielten die Hygieneregeln und die Maskenpflicht an vielen öffentlichen Orten weiter ihre Gültigkeit.

Weiterer Todesfall aus Pforzheim

Das Gesundheitsamt Pforzheim-Enzkreis hat am Montag einen weiteren Todefall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet: Demnach ist ein Pforzheimer Anfang 70 gestorben.