Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß) verlässt mit seinem Anwalt Christopher Posch einen Gerichtssaal im Landgericht. Klauß muss ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Hamburg am 29. September entschieden. Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen.
Daniel Reinhardt/dpa
Deutschland
Verstöße gegen Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung: Gangster-Rapper Gzuz muss ins Gefängnis
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Hamburg. Gangster-Rapper Gzuz (32) muss ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Hamburg am Dienstag entschieden. Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung gefordert. Sein Verteidiger Christopher Posch hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen.

Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Online-Petition gegen Sexismus

Vor über einem Jahr sorgte der Rapper auch in der Region für Schlagzeilen. Damals forderte ein anonymes Kollektiv die Veranstalter des größten Open-Air-Festivals in der Region - des Happiness in Straubenhardt - in einem öffentlichen Brief auf, den deutschen Rapper Gzuz nicht auftreten zu lassen – und das nicht nur wegen seiner sexistischen Liedtexte, wie sie etwa im Song „Liebe meines Lebens“ zu hören sind.