Landesparteitag FDP
Der Pforzheimer Stadtrat und FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Rülke hat wegen der Pläne im Brötzinger Tal in Pforzheime eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod (Archivfoto)
Pforzheim
LEA-Pläne in Pforzheim und Vorkaufsrecht: Rülke stellt Kleine Anfrage an Landesregierung
  • pm/pz

Pforzheim/Stuttgart. Im Fall der geplanten Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in der ehemaligen Bader-Immobilie im Brötzinger Tal in Pforzheim hat der Stadtrat und FDP-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Hans-Ulrich Rülke, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung in Stuttgart gestellt.

Zehn Punkte beziehungsweise Fragen sind darin aufgeführt. Rülke will wissen (gekürzte Form):

  1. In welchen Kommunen im Land wurden solche Einrichtungen gegen den Mehrheitswillen des Gemeinderats durchgesetzt?
  2. Wie ist der aktuelle Stand der Pläne in der Adolf-Richter-Straße im Brötzinger Tal?
  3. Würde die Landesregierung das Projekt auch gegen den Willen des Gemeinderates durchsetzen?
  4. Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, nach denen aufgrund eines Eigentümerwechsels die Stadt Pforzheim die Immobilie mittels eines Beschlusses des Gemeinderats über das allgemeine Vorkaufsrecht etwa für "eine Nutzung für öffentliche Zwecke" vorsehen und damit eine andere Nutzung als die Erstaufnahme herbeiführen könnte?
  6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, nach denen die Stadt über das besondere Vorkaufsrecht die Immobilie erwerben könnte, etwa weil der Gemeinderat "städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht"?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung grundsätzlich, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen?
  8. Inwieweit macht es hinsichtlich der gesetzlichen Vorkaufsrechte von Gemeinden einen Unterschied, wenn Familienangehörige Gesellschafter und/oder Geschäftsführer von Unternehmen sind, die sich gegenseitig Immobilien verkaufen?
  9. Welche Möglichkeiten haben die Stadt Pforzheim beziehungsweise der Gemeinderat, Einfluss auf die Entwicklung des Areals zu nehmen?
  10. Inwieweit sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Gerichte zu unterschiedlichen Auffassungen über die Nutzung von Vorkaufsrechten von Gemeinden gelangt sind, nach denen Gemeinden Ansprüche auf Vorkaufsrechte geltend machen können?

Als Begründung nennt Rülke, dass Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker der CDU Pläne öffentlich gemacht beziehungsweise unterstützt haben, im Brötzinger Tal eine Erstaufnahmeeinrichtung für 1000 Geflüchtete einrichten zu wollen. Die Kleine Anfrage solle den aktuellen Sachstand erfragen sowie ergründen, inwieweit das Land plane, die Einrichtung auch gegen den möglichen Willen einer Mehrheit des Pforzheimer Gemeinderats durchzuführen. Außerdem gehe es auch um die Möglichkeiten des städtischen Gremiums, das Areal für andere Zwecke zu erwerben und zu entwickeln.

Der Hintergrund: Die FDP-Fraktion im Pforzheimer Gemeinderat hatte am Dienstag in einer Pressemitteilung geschrieben, den Kauf des ehemaligen Logistikzentrums durch die Stadt zu beantragen.

Das Ziel:

"Wir möchten, dass der Gemeinderat Herr des Verfahrens wird, was mit dem ehemaligen Bader-Logistikzentrum passiert. Das Baugesetzbuch sieht Vorkaufsrechte für Gemeinden vor, wenn bedeutsame Grundstücke den Eigentümer wechseln und wir wollen, dass der Gemeinderat genau das beschließt,"

so der Fraktionsvorsitzende Rülke.

Der Gemeinderat als Repräsentant der Pforzheimer Bürgerschaft solle entscheiden, was dort passiere. "Wir sehen den Vorschlag der CDU, dort 1000 Geflüchtete unterzubringen, äußerst kritisch. Solche weitreichenden Vorhaben gehören für uns zwingend öffentlich diskutiert und im Gemeinderat behandelt, statt hinter verschlossenen Türen. Wir als FDP-Fraktion können uns vorstellen, dass nach ausgiebiger Erörterung eine andere städtebauliche Entwicklung des Geländes für die Stadt wesentlich besser ist, als die von der CDU favorisierte Lösung als Erstaufnahmestelle", hieß es in der Pressemitteilung. Die Stadt hatte am Donnerstag auf die Mitteilung reagiert und ihrerseits erklärt, kein Vorkaufsrecht für die Immobilie zu besitzen.