In der kommenden Woche sind nun zwei Prozesstage für die Berufungsverhandlung angesetzt. Foto: BillionPhotos.com - stock.adobe (Symbolbild)
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Berufungsverhandlung: JVA-Beamter aus Heimsheim wehrt sich nach Schmuggel-Urteil
  • bel/nad/stä

Heimsheim. Tauschhandel mit Gefangenen hat über Jahre ein damals 60-jähriger Beamter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heimsheim betrieben. Dafür hat er Lebensmittel – unter anderem Steaks und Pommes – ins Gefängnis geschmuggelt. Zu dem Schluss kam 2019 nach drei Prozesstagen das Amtsgericht Maulbronn und verurteilte den Mann wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 3850 Euro.

Der Beamte wurde für zwei Fälle belangt, in denen er Häftlinge mit Lebensmitteln versorgte. Als Gegenleistung nahm er Tabak an, den er dann allerdings an andere Insassen verschenkte. Hinzu kam ein Disziplinarverfahren. Aufgeflogen war das Ganze, als Kollegen dem JVA-Beamten zusammen mit Insassen eine Falle gestellt hatten.

Der Beschuldigte machte während des Prozesses keine Aussagen, hatte zuvor bei der Polizei aber ein Geständnis abgelegt. Bereits eine Woche nach dem Prozess erklärte Anwalt Niels Jauch, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. In der kommenden Woche sind nun zwei Prozesstage für die Berufungsverhandlung angesetzt. Los geht es am Dienstag.