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Pforzheim/Heimsheim. Wegen Bestechlichkeit hat das Amtsgericht Maulbronn einen heute 61-jährigen Justizvollzugsbeamten vor bald einem Jahr zu einer Geldstrafe von 3850 Euro verurteilt. Seit Dienstag wird der Fall vor dem Landgericht Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim, unter dem Vorsitz von Richterin Diana Schick und in Anwesenheit von zwei Schöffen noch einmal aufgerollt.
Die Staatsanwaltschaft vertritt Johannes Jungmann. Der von der Pforzheimer Kanzlei Ladenburger vertretene Angeklagte hatte nach dem Maulbronner Urteil Rechtsmittel eingelegt. Tauschhandel mit Gefangenen soll der Beamte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heimsheim betrieben haben. Dafür hat er Lebensmittel – unter anderem Tomaten, Mozzarella, Balsamico und Kaffee – ins Gefängnis geschmuggelt. Als Gegenleistung bekam er Tabak, den der Nichtraucher verschenkt haben soll. Zu dem Schluss kam im November 2019 nach drei Prozesstagen das Amtsgericht Maulbronn und verurteilte den langjährigen Vollzugsbeamten wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe.


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Hinzu kam ein Disziplinarverfahren. Die JVA-Dienstordnung besagt, dass es den Vollzugsbeamten strikt untersagt ist, sich auf Geschäfte jeglicher Art mit Insassen einzulassen. Da der Mann nicht vorbestraft ist und die zwei Fälle der Bestechlichkeit nur „minderschwer“ waren, verzichtete Richter Bernd Lindner in Maulbronn auf eine Gefängnisstrafe. Der Beschuldigte machte während des Prozesses in Maulbronn keine Aussagen zur Sache, hatte aber zuvor bei der Polizei ein Geständnis abgelegt.
Zu Beginn der Berufungsverhandlung erklärte sein Rechtsanwalt Christoph Bühler, dass der Angeklagte Angaben zur Person, aber „derzeit“ keine zur Sache machen werde. Demnach ist der seit 1990 im Strafvollzug tätige Mann mittlerweile pensioniert, nachdem er 2018 unter Kürzung seiner Bezüge vom Dienst suspendiert worden war. Auch seine Pensionsansprüche seien aufgrund des Strafverfahrens gekürzt worden. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
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