
Mühlacker/Pforzheim. Das Alter des Somaliers, der sich seit November 2020 vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe am Pforzheimer Amtsgericht verantworten musste, ließ sich bei der vorherigen Verhandlung nicht zweifelsfrei feststellen. Weil er jedoch als minderjährig gilt, wurde am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und ein Urteil verkündet.


Angeklagter gilt als minderjährig: Prozess um versuchten Mord in Mühlacker nicht-öffentlich fortgesetzt
Der Angeklagte wurde von Richter Andreas Heidrich zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wird er in einer geschlossenen, psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung und versuchten Totschlags. So soll er im Mai vergangenen Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft an der Mühlacker Bahnhofsstraße versucht haben, eine schwangere 23-Jährige zu töten und sich an ihr zu vergehen. Laut medizinischem Gutachten hatte der Mann der Geschädigten mehrfach ins Gesicht gebissen.


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