Stuttgart. In Baden-Württemberg soll es künftig keine Sargpflicht mehr geben, zugleich soll die Bestattungsfrist von 48 auf 24 Stunden verkürzt werden. Das berichten die «Stuttgarter Nachrichten» unter Berufung auf eine geplante Neufassung des Bestattungsgesetzes, das der Landtag mit den Stimmen aller vier Fraktionen beschließen will. Mit der Änderung will man den in Baden-Württemberg lebenden rund 600 000 Muslimen entgegenkommen.
Bisher lassen sich Baden-Württemberger muslimischen Glaubens in der Regel in ihren Herkunftsländern bestatten. Von knapp 900 verstorbenen Bürgern mit türkischem Pass wurden im vergangenen Jahr weniger als 30 in Baden-Württemberg beerdigt, heißt es. Grundsätzlich werde ein Wegfall der Sargpflicht für alle Baden-Württemberger gelten, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums.
Im Unterschied zur Aufhebung der Sargpflicht wollen die Landtagsfraktionen einen Vorschlag des Sozialministeriums zur Aufhebung der Bestattungspflicht für Urnen nicht umsetzen. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass Angehörige die Urne mit der Asche verstorbener mit nach Hause nehmen könnten. «Das ist vom Tisch», sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Hinderer.

