
Beim Prozessauftakt vor dem Karlsruher Schwurgericht sitzt der Angeklagte, der im Juli des vergangenen Jahres in Illingen seine geschiedene Ehefrau mit einem Revolver angegriffen und seine Tochter verletzt hat, neben seinem Verteidiger Stefan Rothenstein. Dahinter halten zwei Justizbeamte Wache. Foto: Hepfer
- dpa/nig
Karlsruhe/Illingen. Weil er versucht hat, seine Ehefrau zu erschießen, ist ein 64-Jähriger in Karlsruhe zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Karlsruhe bewertete die Tat von Juli 2016 als versuchten Totschlag - und nicht als versuchten Mord, wie die Anklage zunächst lautete. Der Mann hatte in Illingen (Enzkreis) durch die Haustür hindurch auf seine Ehefrau geschossen.
Dabei verletzte er die Tochter, die hinter der Tür stand, am Oberschenkel. Der Schießerei war ein Streit zwischen den getrennt lebenden Eltern der 28-Jährigen vorausgegangen. Mit dem Urteil am Freitag blieb die Schwurgerichtskammer noch unter der Forderung der Verteidigung von fünf Jahren Haft. Die Kammer wertete als strafmildernd, dass der 64-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich inzwischen mit Frau und Tochter ausgesöhnt hat.
Wollte der Angeklagte aus Illingen seine Ex-Frau töten?
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