Ketterl
Pforzheim
Die Papierfabrik und der Denkmalschutz

PFORZHEIM. Auf dem Gelände der Papierfabrik stehen zwei denkmalgeschützte Kraftwerkshäuser. Beim Alten Kesselhaus aus dem Jahr 1888 ist die Holzkonstruktion des Daches im Kopfbau mit Schwamm befallen und marode. Abriss oder auf Erhaltung und Nutzung: Beide Varianten hat Christoph Timm als Verantwortlicher der Unteren Denkmalschutzbehörde im Rathaus zu bewerten.

In der Regel müsse der Investor in einem solchen Fall ein Wirtschaftlichkeitsgutachten vorlegen, das die Unzumutbarkeit dokumentiert, erklärt Timm. Der andere Aspekt, den das Denkmalamt zu prüfen habe, sei die Erhaltensfähigkeit. Timm wartet jetzt, nachdem die Rieser Immobilien GmbH die Papierfabrik am 2. August ersteigert hatte, auf erste Gespräche. Als technische Industriedenkmäler, so hatte sie das Landesdenkmalamt seinerzeit eingestuft, seien die Kesselhäuser optischer Anker im Gelände der ehemaligen Fabrik.

Beobachter befürchten, dass das Gelände abgeräumt wird wie seinerzeit die Buckenberg-Kaserne. Während Investoren von Großprojekten immer auch Einfluss auf das Planungsrecht nehmen können, weil die Stadt ja letzten Endes an der Bebauung interessiert ist, kapituliert der ein oder andere private Besitzer eines maroden Denkmals wegen der Auflage auf Erhalt. So hat der Eigentümer des Fachwerkhauses an der Belremstraße 47/49 schon vor Jahren mit seinem Elternhaus abgeschlossen. mof