
- Alexander Heilemann
Vier Tage nach dem Zugriff eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei gegen einen Pforzheimer in der Nähe von dessen Gartengrundstück bei Keltern, gibt es mehr Informationen über die Hintergründe. Der Haftbefehl gegen den 43-Jährigen stammt demnach bereits vom 13. Dezember. Damals sei der Mann nicht zur Hauptverhandlung in einem Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erschienen, so Annette Beese, stellvertretende Präsidentin und Sprecherin des Amtsgerichts Karlsruhe. Es war außerdem die Karlsruher Gerichtsakte, die für einen Bezug des Mannes zur „Reichsbürger“-Szene gesprochen habe, so Annette Beese.
Die Durchsetzung des Haftbefehls, den der zuständige Richter nach der Festnahme laut Beese bestätigt hat, ist von der Polizei sorgfältig vorbereitet worden. Neben dem „Reichsbürger“-Verdacht rechneten die Beamten mit aggressivem Verhalten. Zudem wussten sie, dass sie es mit einem Kampfsportler zu tun haben. Mit einem, der im Internet berufliche Stationen angibt, die für eine Schulung im Umgang mit Waffen sprechen. Dass zahlreiche Waffen bei dem Mann gefunden wurden, war freilich eine Art Nebenprodukt, das jetzt die Pforzheimer Staatsanwaltschaft beschäftigt. Seine Behörde ermittle wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, so Sprecher Bernhard Ebinger.
Wie berichtet, hatte der Mann bei der Verhaftung auf einem Gartengrundstück bei Keltern ein Messer und eine scharfe Pistole bei sich. Die folgende Durchsuchung seiner Räume in Pforzheim, die nach Informationen der PZ vergangenen Freitag gegen 9.30 Uhr im Gewerbegebiet Brötzinger Tal erfolgte, förderte eine Pumpgun, eine Armbrust, mehrere Hieb- und Stichwaffen, rund 150 Schuss scharfe Munition und einen fünfstelligen Bargeldbetrag zutage. Die Staatsanwaltschaft untersuche, wie die Waffen einzuschätzen sind, woher sie kommen und welche der justizbekannte Mann nicht hätte führen dürfen, so Ebinger. Davon hängt ab, was dem Verdächtigen blüht. Führt jemand beispielsweise verbotenerweise scharfe Schusswaffen, geht es um ein Verbrechen – und eine Freiheitsstrafe.
Eines zeigten die Waffenfunde für Ebinger auf alle Fälle: Die Polizei sei „nicht falsch gelegen“, als sie den Zugriff besonders umsichtig auf Sicherheit bedacht plante. Indem sie auf Spezialkräfte setzte, „die für solche Situationen trainiert sind.“ Nach Informationen der PZ hatte die Polizei sich am Freitag erst am Sportgelände des 1. FC Dietlingen gesammelt – nicht wegen eines Verdachts im dortigen Umfeld, sondern gerade um vom Verdächtigen nicht bemerkt werden zu können. Der Einsatz für den Zugriff führte die Beamten schließlich hinaus in den Kelterner Außenbereich, wo der Pforzheimer bei seinem Gartengrundstück überrumpelt und dabei leicht verletzt wurde.
Während die Ermittlungen zu den Waffen noch laufen, sind die Umstände für die derzeitige Haft klarer. Laut Annette Beese ist in der Unterhaltssache die Hauptverhandlung für den 7. Februar neu angesetzt worden. Bis zu diesem Termin könnte der Mann in Haft bleiben, sollte er nicht noch erfolgreich Beschwerde einlegen. Das Karlsruher Gericht hat für die Verhandlung Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Polizei wird den Prozess absichern, Besucher werden vor dem Betreten des Gerichtssaals durchsucht.