Pforzheim
Strafbefehl: Pforzheimer AfD-Sprecher unter Druck
  • Olaf Lorch-Gerstenmaier

Pforzheim/Enzkreis. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Sprecher des Kreisvorstands der „Alternative für Deutschland“, Alfred Bamberger (Pforzheim), einen Strafbefehl wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten (Paragraf 140, Absatz 2 des Strafgesetzbuchs) gestellt. Nun muss das Amtsgericht entscheiden. Akzeptiert Bamberger dann den möglichen Strafbefehl, ist die Sache erledigt – würde er Widerspruch einlegen, käme es zu einer mündlichen Hauptverhandlung.

Konkret war es darum gegangen, dass der Kreissprecher Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit zivilem Ungehorsam in Verbindung gebracht hatte. In der später von der Facebook-Seite entfernten Passage heißt es: „Ist es nicht so, dass den Anwohnern oder Bewohnern einer Kommune alternativlos eine Einrichtung vor die Nase gesetzt wird, die sie einfach nicht haben wollen und deshalb in Form von zivilem Ungehorsam die geplanten Flüchtlingsunterkünfte einfach abfackeln?“ Gegenüber der PZ und der Staatsanwaltschaft beteuerte Bamberger, er billige die Brandanschläge nicht. Mehr lesen Sie am Donnerstag in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.

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