Der Neuhausener Gemeinderat zweifelt an der Vertragstreue des Enzkreis-Landratsamts und wirft der Behörde Vertragsbruch vor. Stein des Anstoßes ist die Mehrbelegung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im ehemaligen Seniorenheim in Steinegg.
Nach heftigen Quererlen kam es bereits 2014 zu einem Kompromiss: Die Gemeinde kaufte damals das Anwesen und vermietete es für die Nutzung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge an das Landratsamt. Festgelegt wurde nach zähen Verhandlungen eine Höchstbelegungszahl von 30 Personen. Schon wenige Monate später trat die Behörde erneut an die Gemeinde wegen einer Aufstockung heran. Der Rat stimmte damals zähneknirschend zu, dass der Landkreis befristet auf ein halbes Jahr, also bis zum 30. Juni dieses Jahres über die im Mietvertrag vereinbarte Anzahl von maximal 30 Personen hinaus zusätzlich weitere 15 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft unterbringen darf.
Nun sorgt diese Zusatzvereinbarung erneut für Ärger und Unverständnis. Denn nur wenige Tage vor Ablauf des Zusatzvertrags erhielt Bürgermeister Oliver Korz eine Mail von Andreas Kraus aus dem Landratsamt: „Vielleicht klingt es auf den ersten Blick etwas provokant, ist jedoch keinesfalls so gemeint, sondern eine nüchterne Überlegung: Warum knüpfen wir die Frist für die Vereinbarung nicht an die Frist des Mietvertrags?“ Dies würde bedeuten, dass bis zum 30. April 2026 insgesamt 45 Personen in der Asylbewerberunterkunft in Steinegg untergebracht wären. Dies wollen sich Gemeinderäte und Bürgermeister Oliver Korz nicht gefallen lassen.
Sie empfanden auch die Kurzfristigkeit, mit der das Landratsamt handelte, als problematisch. Denn hätte man den Zusatzvertrag – nach einem Vorschlag von Bürgermeister Korz – nun nicht um weitere eineinhalb Jahre aufgrund der prekären Situation verlängert, hätten die Asylbewerber bereits ausziehen müssen. Deshalb baut die Gemeinde auf Vorschlag von Martin Volz nun eine entsprechende Klausel in den Zusatzvertrag ein: Dieser läuft bis zum 31. Dezember kommenden Jahres, doch muss der Enzkreis spätestens am 30. September 2016 auf die Gemeinde zugehen und eine Stellungnahme zum aktuellen Stand abgeben. Dem stimmte der Rat bei vier Gegenstimmen zu.

