
Der Angeklagte Hussein K. im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger Sebastia Glathe (r). Der Angeklagte hat gestanden, eine junge Frau missbraucht, gewürgt und bewusstlos ins Wasser gelegt zu haben.
dpa- dpa
Freiburg. Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg haben Mitarbeiter der beiden zuständigen Jugendämter Vorwürfe eines möglichen Versagens zurückgewiesen.
An den Angaben des Flüchtlings zu seinem Alter und der Herkunft habe es keinerlei Zweifel gegeben, sagten sie am Dienstag als Zeugen vor Gericht. Sie seien von den Behörden daher nicht überprüft worden. Hussein K. war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft worden. Er hatte angegeben, 17 Jahre alt zu sein. Bei seiner Einreise nach Deutschland im November 2015 legte er den Angaben zufolge keine amtlichen Dokumente vor.
Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und getötet zu haben. Sie stammte ursprünglich aus einer Gemeinde im Enzkreis. Im Prozess geht es unter anderem um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Dies wird auch Auswirkungen für die Höhe der Strafe haben. Er selbst hat zum Prozessauftakt gestanden, beim Alter gelogen zu haben und älter zu sein.
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