Das Absperrband der Polizei am Tatort in Brötzingen.
Meyer
Pforzheim
Familienvater, der in Brötzingen seine Frau erstochen hat, wird wegen Totschlags angeklagt

Pforzheim. Jetzt steht die Anklage fest: Der 37-jährige Syrer, der sich seit dem 26. Mai in Untersuchungs-Haft befindet, weil er in Pforzheim-Brötzingen mehrfach auf seine Ehefrau eingestochen haben soll, muss sich wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstellte Pforzheim wirft ihm vor, bei den Messerstichen den Tod seiner 27-jährigen Frau zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.

Der Tatverdächtige hat eingeräumt, seiner Ehefrau die Stichverletzungen zugefügt zu haben. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis führten gleich mehrere Stichverletzungen zum Tod der 27-Jährigen. Sie war schwer verletzt im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses in Brötzingen gefunden worden, in dem das Ehepaar mit seinen vier Kindern wohnte. Sie starb im Krankenhaus. Nachbarn hatten infolge einer lautstarken Auseinandersetzung die Polizei gerufen.

Die vier Kinder befinden sich in der Obhut des Jugend- und Sozialamts der Stadt Pforzheim. Das bestätigte eine Sprecherin des Rathauses im Juni auf PZ-Nachfrage. Die zwei älteren Kinder des Paares, die eine Grund- und eine weiterführende Schule besuchen, wurden psychotherapeutisch betreut. Die beiden jüngeren im Kleinkindalter befanden sich damals in einer Pflegefamilie.

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Erinnerungen an den Mord in Mühlacker

Auch hier war ein Messer als Tatwaffe im Spiel: Der 42-jährige syrische Flüchtling, der am 2. März 2018 in Mühlacker seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit Messerstichen getötet hatte, wurde vom Landgericht Karlsruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Syrer habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, als er seine 37-jährige Frau vor zwei der vier gemeinsamen Kinder mit neun Messerstichen „förmlich niedergemetzelt“ habe, führte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt aus.

Vonseiten des Gerichts gebe es keinen Zweifel, dass der Angeklagte in Tötungsabsicht gehandelt habe. Das belege allein schon die Anzahl der Stiche, die der Mann seinem Opfer zugefügt und dabei erkennbar Vernichtungswillen gezeigt habe.

Außerdem machte Leonhard Schmidt in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass der 42-Jährige mit seiner Tat ein Zeichen setzen wollte. „Das Motiv war Bestrafung und Rache“, betonte der Vorsitzende Richter, weil sich seine syrische Ehefrau einem anderen Mann zugewandt habe. pol/tok

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