
- Stefan Meister
Pforzheim/Karlsruhe. Bereits seit März läuft der Prozess um den getöteten 57-jährigen Pforzheimer Schmuckhändler vor der Schwurgerichtskammer des Karlsruher Landgerichts. Allerdings ist der Angeklagte aus dem Landkreis Calw nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Während um den vermeintlichen Mord weiterhin Fragen offen stehen, sind die Beweise hinsichtlich des Besitzes von Kinderpornografie erdrückend.
Bei der Festnahme des 37-jährigen Angeklagten wurden auf dessen Laptop 1659 kinderpornografische Bilder und Videos gefunden. Bereits in den USA war der Beschuldigte 2006 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen eines ähnlichen Sachverhalts verurteilt worden. Erstmals verlas der Vorsitzende Richter Alexander Lautz gestern das Urteil aus den Vereinigten Staaten. Laut dem Bezirksgericht Kentucky-Louisville habe er sich dazu bekannt, kinderpornografisches Material besessen und verbreitet zu haben. Das Urteil skizzierte zwei Sachverhalte im Februar und März 2005. Vor der Schwurgerichtskammer beteuerte der 37- Jährige, dass er davon nichts gewusst habe und die Strafe zu unrecht sei. In amerikanischer Haft habe er gelitten. Nachdem er später einen Antrag auf Überstellung nach Deutschland gestellt hatte, wurde das Urteil in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten abgeändert. „Nach deutscher Gesetzgebung hat es sich eindeutig um kinderpornografisches Material gehandelt“, erläuterte Lautz. Beim jetzigen Tatvorwurf behauptete er, dass dieses Material von ehemaligen Häftlingen aus den USA sei.
Allerdings erkannte eine Sachverständige starke pädophile Neigungen und eine Störung der Sexualpräferenz beim Beschuldigten. Eine detaillierte Auswertung der Geräte hatte ergeben, dass er Suchbegriffe, wie Kinderprostitution oder „Lolita“ nutzte. Ebenso war er auf mehreren Plattformen aktiv, hatte dort mit Männern Sexualgespräche geführt und bot Räume für eine DOM/SUB-Beziehung. Skurillerweise fanden Ermittler in einer Wohnung neben seinen Büroräumen zahlreiche Sexspielzeuge. Darunter befanden sich Seile. Selbst am Tag der Tat soll der Beschuldigte noch in diesen Portalen unterwegs gewesen sein. Am 15. Juli wird die Verhandlung um 13 Uhr fortgesetzt. Eine Entscheidung für den Prozess könnte der histologische Befund erbringen. Dieser soll am 24. Juli dargelegt werden. Mit dem Urteil ist im August zu rechnen.


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