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Pforzheim. Weil er seine denkmalgeschützte Villa schwarz angemalt hat, muss der Pforzheimer Künstler Andreas Sarow ein Bußgeld von 10.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat das Bußgeld auf diesen Betrag herabgesetzt.
Das Amtsgericht hatte den Künstler zur Zahlung von 30.000 Euro verurteilt. Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, erging der Beschluss nach Zustimmung aller Beteiligten. Damit sei das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
In dem Fall ging um eine nicht genehmigte Kunstaktion des Diplom-Ingenieurs und Galeristen Andreas Sarow. Als damaliger Besitzer hatte er im Jahr 2015 das etwa 100 Jahre alte Haus über Nacht schwarz anmalen lassen - inklusive Fenster. Das Anstreichen führte nach den Feststellungen des Amtsgerichts zwar «zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der materiellen Substanz des Fassadenanstrichs». Die inzwischen verkaufte Villa ist nun komplett denkmalgerecht saniert, längst wieder weiß und dem OLG zufolge damit in einem besseren Zustand als vor dem Erwerb durch Sarow.

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Die Stadt Pforzheim hatte wegen der ungenehmigten Aktion ursprünglich ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt. Dagegen hatte der Künstler Widerspruch eingelegt. Er wollte nur 2500 Euro zahlen. Sarow sieht das OLG-Urteil als "Ohrfeige für den zuständigen Richter des Amtsgerichts Pforzheim und den Denkmalpfleger". Sein Wunsch wäre es, den Betrag für einen nicht näher bezeichneten Zweck zu spenden.
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