Pforzheim. Das kam für viele Beteiligte dann doch überraschend: Im Prozess um den Verstoß gegen den Denkmalschutz ist der Künstler Andreas Sarow am Freitagvormittag im Pforzheimer Amtsgericht zu einem Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro verurteilt worden.
30 000 Euro Bußgeld muss der Pforzheimer Künstler Andreas Sarow für den schwarzen Anstrich der denkmalgeschützten Villa in der Friedenstraße in Pforzheim an das Land Baden-Württemberg zahlen. So hat es heute das Amtsgericht entschieden. Der zuständige Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Damit folgte Richter Philipp Hauenschild dem Vorschlag von Staatsanwältin Rebecca Vogt. Diese sah es nach zwei Prozesstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte vor zweieinhalb Jahren beim Anstrich der „schwarzen Villa“ im Rodgebiet vorsätzlich gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen habe. „Ein Künstler darf viel, aber eben nicht alles“, betonte Richter Hauenschild.
Die Höhe des Bußgeldes begründete er auch mit der Abschreckung potenzieller Nachahmer. Als „exorbitant hoch“ empfindet Sarow selbst die Höhe des Bußgelds. Ursprünglich hatte die Bußgeldbehörde 50.000 Euro gefordert. Dagegen hatte der 43-Jährige Einspruch eingelegt.
Im Prozess um die „Schwarze Villa“ in Pforzheim ist es am Freitag zu keinem Urteil gekommen. Viele Details um den Zustand der Villa vor und nach dem schwarzen Anstrich haben die Verhandlung unerwartet in die Länge gezogen. Der Künstler Andreas Sarow war bereits 2015 von der Stadt Pforzheim zu einem hohen Bußgeld verdonnert worden. Dagegen hat er Einspruch erhoben.
"Das bedrohte Haus", die aktuell an der Hercyniastraße 38 zu besichtigende Arbeit des Pforzheimer Künstlers Andreas Sarow, spaltet erneut die Bevölkerung. Grund genug, sich mit ihm zu unterhalten: PZ-Redakteur Michael Müller trifft sich mit Sarow heute trotz eisiger Kälte direkt am Objekt.

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