Teilerfolg für Andreas Sarow (links) und seinen Verteidiger Robert Drotleff: Die Bußgeldstelle hatte ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro gefordert, das Gericht reduzierte auf 30.000 Euro.

Andreas Sarow im Jahr 2015 mit seiner „schwarzen Villa“. Foto: PZ-Archiv, Seibel
Pforzheim
Sarow muss zahlen: Gericht legt Bußgeld von 30.000 Euro fest
  • Anke Baumgärtel

Pforzheim. Das kam für viele Beteiligte dann doch überraschend: Im Prozess um den Verstoß gegen den Denkmalschutz ist der Künstler Andreas Sarow am Freitagvormittag im Pforzheimer Amtsgericht zu einem Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro verurteilt worden.

Im Prozess um den Verstoß gegen den Denkmalschutz ist der Künstler Andreas Sarow am Freitagvormittag im Pforzheimer Amtsgericht zu einem Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro verurteilt worden. Finden Sie das Urteil gerecht?
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Damit folgte Richter Philipp Hauenschild dem Vorschlag von Staatsanwältin Rebecca Vogt. Diese sah es nach zwei Prozesstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte vor zweieinhalb Jahren beim Anstrich der „schwarzen Villa“ im Rodgebiet vorsätzlich gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen habe. „Ein Künstler darf viel, aber eben nicht alles“, betonte Richter Hauenschild.

Die Höhe des Bußgeldes begründete er auch mit der Abschreckung potenzieller Nachahmer. Als „exorbitant hoch“ empfindet Sarow selbst die Höhe des Bußgelds. Ursprünglich hatte die Bußgeldbehörde 50.000 Euro gefordert. Dagegen hatte der 43-Jährige Einspruch eingelegt.

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