
Pforzheims frühere Oberbürgermeisterin Christel Augenstein wird im Derivate-Prozess vor dem Landgericht Mannheim unter anderem von dem Heidelberger Rechtsanwalt Jürgen Leibold vertreten. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten.
Ketterl/PZ-Archiv- tok
Pforzheim/Mannheim. Paukenschlag im Derivate-Prozess vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Mannheim: Die Staatsanwaltschaft fordert wegen schwerer Haushaltsuntreue Haftstrafen für die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und die Ex-Kämmerin Susanne Weishaar.
Für die frühere Kämmerin hatte der Staatsanwalt zwei Jahre und sechs Monate gefordert, für die ehemalige Stadtchefin waren es zwei Monate weniger. Folgt das Gericht diesem Strafmaß, wäre keine Bewährung möglich. Gelingt es der Verteidigung, entscheidene entlastende Momente in den Plädoyers vorzutragen, könnten die Richter unter anderem eine geringere Strafe unter zwei Jahren in ihrem Urteil aussprechen. Dann wäre eine Bewährung für Christel Augenstein und Susanne Weishaar möglich.
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